Zitat von Skala_Rachoni im Beitrag #136Wenn es hier Auskenner im kath. Kirchenrecht gibt, die mir aus der Situation raushelfen könnten, wäre ich natürlich sehr dankbar.
Ich würde mich damit (ggf. anonym) ans Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.
5 Jahre sind das, was das Finanzamt zurückprüft (bei klassischer Steuerhinterziehung). Kirchensteuern sind aber noch mal ein Sonderfall. Ich hab mal ein bisschen rumgegoogelt. Das hier gibt einen groben Überblick über die Rechtslage.
Und ich habe diesen alten Artikel gefunden. Da ging es um die evangelische Kirche. Die Frau dachte ebenfalls, dass ihre Eltern den Austritt auch für sie erklärt hätten. Sie sollte nur für 2 Jahre nachzahlen (obwohl sie zu dem Zeitpunkt seit 60 Jahren nicht-zahlendes Mitglied war). Sie hat mit der Klage zwar verloren, aber die Landeskirche hat angeboten, auf die Hälfte des Betrags zu verzichten.
Diesen Forumsbeitrag habe ich nur überflogen, vllt. findest du da aber noch brauchbare Links/Infos.
Ich habe da keine Erfahrung mit der katholischen Kirche, aber so, wie ich es in der evangelischen Kirche erlebe, sind die Leute da schon kulant.
Wieso nicht, das Thema wird dort doch besprochen? Egal ob Waffenforum, Katzenforum, Gartenforum oder Kochforum, solange da der betreffende Inhalt diskutiert wird....?
Jedenfalls hat mir dieser Thread jetzt Mut gemacht. Ich rufe diese Woche (allerdings mit unterdrückten Nummer, so mutig bin ich denn doch nicht) bei der kath. Landeskirche an und erkundige mich.
Das kann Steuerhinterziehung sein, weil du immer gesagt hast ohne Konfession, aber du warst noch in der katholischen Kirche Mitglied. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Ich habe auch gegoogelt und gefunden, dass die Kirchensteuer nur 4 Jahre rückwirkend gefordert werden kann. Alles andere ist verjährt. (Ohne Gewähr)
Du kannst dir die Kirchensteuer leicht selbst ausrechnen. Das sind immer 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommenssteuer (je nach Bundesland). So viel, wie du denkst, ist das vielleicht gar nicht und du kannst diese Nachzahlung von der Steuer absetzen.
Ich würde auch versuchen, die Sache zu klären. Sonst gibt es spätestens bei dem Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung Probleme.
Bei nur 4 Jahren würde ich es darauf ankommen lassen ob es überhaupt jemals auffällt, den 4 Jahre jetzt oder später ist egal. Ich gehe mal davon aus dass du keinen Wert auf kirchliche Bestattung legst.
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Zitat von Farfalle im Beitrag #145Das kann Steuerhinterziehung sein, weil du immer gesagt hast ohne Konfession, aber du warst noch in der katholischen Kirche Mitglied. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Dieser Grundsatz wird unheimlich oft falsch aufgefasst und in falschen Zusammenhängen zitiert.
Die Unwissenheit über die Gesetzeslage (Verbotsirrtum) schützt nicht vor Strafe. Beliebtes Beispiel: Wenn ich einen Mantel klaue und mich damit herausrede, ich hätte nicht gewusst, das Klauen verboten ist, dann hilft mir das überhaupt nicht weiter.
Im Gegensatz dazu schützt der Tatbestandsirrtum sehr wohl vor Strafe. Wenn ich in an der Garderobe in einen fremden Mantel schlüpfe, weil ich zufällig das identische Modell besitze und im guten Glauben bin, das Ding würde mir gehören, dann kann ich nicht wegen Diebstahls belangt werden.
Analog kann man sich natürlich nicht wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, wenn man sich über die eigene Kirchenmitgliedschaft irrt. Das würde auch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen. (Eine etwaige Nachforderung ist wieder eine ganz andere Baustelle, das hat mit dem Strafrecht ja nichts zu tun.)
Das ganze Thema hat eine größere Relevant, als man auf Anhieb glauben könnte. In Ostdeutschland sind solche Konstellationen nämlich gar nicht so selten. Jemand ist irgendwann zu DDR-Zeiten als Kleinkind getauft worden, "damit die Oma Ruhe gibt", kein Mensch aus der Familie hat seither einen Fuß in eine Kirche gesetzt, die Oma ist seit Jahrzehnten tot und die Eltern leben auch nicht mehr. Man lebt jahrzehntelang im guten Glauben, keiner Kirche anzugehören und plötzlich kommt jemand um die Ecke und treibt Steuern für eine Mitgliedschaft ein, von der man nichts gewusst und die man nicht gewollt hat.
Die Betreffenden sind selbstverständlich keine Steuerhinterzieher. Und die Rolle der Kirchen in diesem Stück ist - vorsichtig ausgedrückt - unrühmlich.
Hm, als ich das erste Mal in meinem Leben (Mitte der 80er?, West) eine Steuerkarte bekommen habe, stand da schon "ev." drauf. Ich habe meinerseits nie meine Religionszugehörigkeit eintragen lassen, irgendwoher muss das Finanzamt das ja wissen. Wie das mit den Leuten aus der Ex-DDR gelaufen ist, weiß ich nicht, irgendeine Form der Datenerfassung muss dann doch nach der Wiedervereinigung stattgefunden haben.
Das fällt doch dann spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung auf, wer ansonsten noch "um die Ecke kommen" sollte, weiß ich nicht.
Zitat von mühe1 im Beitrag #150 Wie das mit den Leuten aus der Ex-DDR gelaufen ist, weiß ich nicht, irgendeine Form der Datenerfassung muss dann doch nach der Wiedervereinigung stattgefunden haben.
Ich kann da nur für uns hier sprechen, aber als wir unsere Steuerkarten damals bekamen, stand da überall erst mal ev. drauf, ohne das irgendwer die Kirchenzugehörigkeit geprüft hatte. Das wurde dann auf Antrag erst gelöscht.
Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
@ Schreckgespenst: gut wahrscheinlich hast du recht das es falsch eingesetzt wir. Nur weiss sie es jetzt ja schon seit einiger Zeit. Dann hatte sie auch gleich hingehen können und den Austritt erklären.
Und ob man einen Fuss in eine Kirche gesetzt hat spielt keine Rolle. Wer nicht mehr dabei sein will kann austreten.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #151Ich kann da nur für uns hier sprechen, aber als wir unsere Steuerkarten damals bekamen, stand da überall erst mal ev. drauf, ohne das irgendwer die Kirchenzugehörigkeit geprüft hatte. Das wurde dann auf Antrag erst gelöscht.
Ah, danke, sachdienlicher Hinweis. Mir geht es ja konkret um die Frage, ob das jemand wirklich nicht wissen kann, dass er (noch) in der Kirche ist. Nach meinem Verständnis steht es wie gesagt in den Steuerstammdaten (früher Steuerkarte, heute EltStAM), wenn man das feststellt und es nicht so möchte, kann/muss man entsprechend aktiv werden. Wenn da nichts drin steht, wer soll dann noch kommen? Es blättert doch niemand mehr jahrzehntealte Kirchenbücher durch und findet dabei ein verlorenes Taufkind?
Zitat von Farfalle im Beitrag #152@ Schreckgespenst: gut wahrscheinlich hast du recht das es falsch eingesetzt wir. Nur weiss sie es jetzt ja schon seit einiger Zeit. Dann hatte sie auch gleich hingehen können und den Austritt erklären.
Das ist wieder ein anderer Punkt. In dem Moment, wo sie sie von ihrer Kirchenzugehörigkeit weiß, ist sie natürlich gut beraten, es dabei zu belassen und die Steuerdaten zu korrigieren oder eben auszutreten.
ZitatUnd ob man einen Fuss in eine Kirche gesetzt hat spielt keine Rolle. Wer nicht mehr dabei sein will kann austreten.
Der Austritt setzt doch aber immer voraus, dass man Kenntnis von der Zugehörigkeit hat. Wenn man in eine atheistischen Staat großgeworden ist, mit den Eltern nie eine Kirche besucht hat, nie konfirmiert worden ist, wie soll man dann auf die Idee kommen, man könnte Mitglied in einer Kirche sein und müsste austreten?
Zitat von mühe1 im Beitrag #150Hm, als ich das erste Mal in meinem Leben (Mitte der 80er?, West) eine Steuerkarte bekommen habe, stand da schon "ev." drauf. Ich habe meinerseits nie meine Religionszugehörigkeit eintragen lassen, irgendwoher muss das Finanzamt das ja wissen. Wie das mit den Leuten aus der Ex-DDR gelaufen ist, weiß ich nicht, irgendeine Form der Datenerfassung muss dann doch nach der Wiedervereinigung stattgefunden haben.
Das fällt doch dann spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung auf, wer ansonsten noch "um die Ecke kommen" sollte, weiß ich nicht.
Du gehst davon aus, ungetauft zu sein. Stehst aber irgendwo in einem Kirchenbuch als Täufling. Das kann bei der Gehaltsabrechnung natürlich nicht auffallen, führt aber im Extremfall dazu, dass die Kirche dir nach Jahrzehnten eine Mitgliedschaft nachweist, von der du nichts weißt, die dich nicht interessiert und die du nicht gewollt hast.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #154Du gehst davon aus, ungetauft zu sein. Stehst aber irgendwo in einem Kirchenbuch als Täufling. Das kann bei der Gehaltsabrechnung natürlich nicht auffallen, führt aber im Extremfall dazu, dass die Kirche dir nach Jahrzehnten eine Mitgliedschaft nachweist, von der du nichts weißt, die dich nicht interessiert und die du nicht gewollt hast.
Siehe hierzu meinen letzten Beitrag. Wie soll die Kirche denn nach Jahrzehnten noch darauf kommen, wenn sie es offensichtlich vergessen hat, mich als Mitglied zu melden?
Meine Steurberaterin recherchiert gerade für mich, was ich denn in diesem hypothetischen Fall nachzahlen müsste.
Auf meiner ersten Lohnsteuerkarte stand nichts drauf, beim ersten Arbeitsvertrag mit 16 habe ich "konfessionslos" angekreuzt... damals noch bei Kaufhalle, 10h (?) die Woche neben der Schule.
Nachdem die Pfarramtssekretärin mir sagte "halten Sie die Füße still, dann geschieht auch nichts" , habe ich, ehrlich gesagt, dann auch nicht wirklich weiter darüber nachgedacht bzw es verdrängt. Erst jetzt kommt es eben wieder.
Solltest du in der Katholischen Kirche bleiben wollen, könnte man sicher auch einen Deal aushandeln, der die Nachzahlung reduziert.
Wenn du allerdings austreten möchtest, wird die Kirche darauf nicht verzichten.
Ich würde vielleicht auch nochmal über mein Verhältnis zur Kirche nachdenken. Wenn du dir vollkommen sicher bist, dass du Leistungen wie z.B. eine kirchliche Bestattung auf keinen Fall in Anspruch nehmen willst, könntest du auch weiterhin die Füße still halten. Für mich wär das keine Option, aber das heißt ja nicht, dass andere Menschen auch so denken.
Zitat von mühe1 im Beitrag #155Siehe hierzu meinen letzten Beitrag. Wie soll die Kirche denn nach Jahrzehnten noch darauf kommen, wenn sie es offensichtlich vergessen hat, mich als Mitglied zu melden?
Zum Beispiel wie genau hier. Oder bei einer Hochzeit… Auslöser ist normalerweise schon eine Aktion der konfessionslosen Person, aufgrund der das dann zufällig hochkommt.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Nora im Beitrag #158Zum Beispiel wie genau hier. Oder bei einer Hochzeit… Auslöser ist normalerweise schon eine Aktion der konfessionslosen Person, aufgrund der das dann zufällig hochkommt.
OK, es hörte sich in einigen Beiträgen so an, als könnte die Kirche da aus heiterem Himmel um die Ecke kommen.
Zitat von PiazzaNavona im Beitrag #160Wer sagt, dass er konfessionsfrei ist wird Taufzeuge statt Pate, dann muss nur der (zweite) Pate in der entsprechenden Kirche sein.
In der evangelischen Kirche geht das offenbar nicht, oder zumindest nicht in jeder Gemeinde.
"Wenn sich die Eltern Paten wünschen, die keine Mitglieder einer Kirche sind, können diese kein offizielles Patenamt übernehmen. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer sind jedoch bereit, die gewünschten Personen trotzdem in den Gottesdienst einzubeziehen."