Zitat von schafwolle im Beitrag #1020Nur, weil ein Betrieb keine 30 Mitarbeiter hat, heißt das nicht, dass er sein kleines Unternehmen nicht sorgfältig verwaltet und den Überblick behält - in seinem eigenen Interesse
Da spricht die DSGVO dagegen. Wenn der Kunde dem nicht zustimmt, darf man es nicht.
Wenn es zur Erfüllung des jeweiligen Geschäftszwecks erforderlich ist, natürlich doch. Eine Rechnung für erbrachte Leistungen zu stellen bzw. den Zahlungseingang zu kontrollieren, gehört natürlich dazu.
Davon sprach ich aber nicht. Es ging darum sich eine Art Kartei anzulegen wer schnell zahlt und wer nicht. Es ging nicht um die Pflichtbuchungen.
Zitat von Sonnenwende im Beitrag #1051 Es ging darum sich eine Art Kartei anzulegen wer schnell zahlt und wer nicht.
Ich verstehe nicht, was Du meinst.
Wo immer es machbar ist, legen Betriebe Kundenkarteien ab der ersten Bestellung/dem ersten Auftrag an, die nach einer Vielzahl von Kriterien sortierbar sind. Damit wird der Kunde überhaupt erfasst.
So werden Bestellungen festgehalten, Zahlungseingänge, evtl. Zahlungsverhalten, Sondervereinbarungen und sonstige Einzelheiten, die im Verkehr mit dem Kunden eine Bedeutung haben.
Zitat von Sonnenwende im Beitrag #1051Es ging darum sich eine Art Kartei anzulegen wer schnell zahlt und wer nicht. Es ging nicht um die Pflichtbuchungen.
Ach so. So eine Blacklist. Hmmja, wäre ich nicht so sicher, ob das okay ginge. Aber die DSGVO ist vermutlich wirklich hier off-topic.
Eine Entscheidung ist keine richtige Entscheidung, wenn nur die Falschen zustimmen.
Eventuell. Aber ich verstehe Sonnenwende so, dass sie in der Datenbank, von der z.b Schafwolle schreibt, noch einen weiteren Eintrag hat " zahlt pünktlich ". Damit diese Kunden im Zweifelsfall priorisiert behandelt werden.
Zitat von Sonnenwende im Beitrag #1051Es ging darum sich eine Art Kartei anzulegen wer schnell zahlt und wer nicht. Es ging nicht um die Pflichtbuchungen.
Ach so. So eine Blacklist. Hmmja, wäre ich nicht so sicher, ob das okay ginge. Aber die DSGVO ist vermutlich wirklich hier off-topic.
Da es sich um "private" Notizen handelt, kann die dsgvo dort nicht greifen.
Eigenartig fand ich die Tage bei einer Bäckerei ein Trinkgeld-Schwein (so etikettiert) am Tresen.
Wie seht ihr das? also Trinkgeld für "3 Brezen und 2 Croissants und einen Latte zum Mitnehmen?"
In dieses Trinkgeld-Schwein würde ich nicht zusätzlich was geben. Für diesen einen kurzen Verkaufs-Akt nicht. Ich runde immer mal wieder ein bisschen auf. Wenn es Euro mit 35 Cent am Ende sind, runde ich auf auf 50 Cent. Aber auch, weil ich die zurückgegebenen 15 Cent nur als störend in meinem Portemonnaie empfinde. Außerdem bin ich im Moment über eine Bäckerei verärgert. Weil es mir dort schon zum zweiten Mal passiert ist, dass sie mir ein abgebrochenes Kuchenstück eingepackt haben, als ich mich nicht auf die Kuchen-Einpackerei konzentriert habe und das erst zu Hause festgestellt habe. (Ich kaufe bei verschiedenen Bäckern ein.)
ja, ich ärgere mich auch bisweilen. Mir packte man oft Zeugs ein, was ich nicht wollte oder es fehlte was, was ich gezahlt hatte...
Seither schaue ich sofort nach und kontrolliere alles. "3 Brezen und 2 Croissants und ein Latte to go" scheint über der Leistungsgrenze zu liegen bisweilen. Oder ich sag, bitte mit Glasur und die gibt mir einen ohne. Immer alles kontrollieren.
Das oben ist meine private Meinung. Mein pers. Empfinden. Meine Wahrnehmung.
Oh jee, da habe ich ja was losgetreten. Also Kaffee haben sie natürlich bekommen, aber für das fehlende Trinkgeld habe ich mich nicht entschuldigt. Werde ich aber beim nächsten Mal machen, auch wenn ich mir da genauso blöd dabei vorkomme, als wenn ich einfach gar nichts gebe.
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Zitat von schafwolle im Beitrag #1060 Ich glaube, legal sind solche Listen nicht, aber verständlich. Aber wer sollte das denn überprüfen?
Das ist legal, Monitoring von Zahlungen gehört zu normalen kaufmännischen Aktivitäten und genauso kannst du in Kundendateien Vermerke über Zahlungsverhalten hinterlegen oder Auswertungen darüber ziehen. Beruflich bedingt kenne ich mich ein wenig damit aus. Ob das in Österreich anders ist, weiß ich natürlich nicht. Was nicht legal ist, ist solche Daten weiterzugeben an Dritte.
Zitat von schafwolle im Beitrag #1060 Ich glaube, legal sind solche Listen nicht, aber verständlich. Aber wer sollte das denn überprüfen?
Das ist legal, Monitoring von Zahlungen gehört zu normalen kaufmännischen Aktivitäten und genauso kannst du in Kundendateien Vermerke über Zahlungsverhalten hinterlegen ...
Ich glaube, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Bei den Blacklists von Restaurants zB geht es weniger um Zahlungen, sondern um andere Kriterien, die den Besuch gewisser Gäste unerwünscht machen:
ständiges Kritisieren, fehlende Manieren, Unfreundlichkeit dem Personal gegenüber, ständig unerfüllbare Sonderwünsche ... solche Sachen.
Aber auch da: Was sollte einen Gastronomen daran hindern, das schriftlich festzuhalten? Solange er es nicht öffentlich macht, sehe ich da kein Problem.
Gibt es nicht auch noch so etwas wie Hausrecht in der Gastronomie? Wenn ein Gast nicht eingelassen wird, dann ist das halt so. Die Gründe muss er ja nicht offenlegen.
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"Mein PC schreibt nur noch Großbuchstaben..." "Haben Sie die Feststelltaste gedrückt?""Nein, das hab ich ganz allein gemerkt.... !"
Natürlich gibt es das. Bei einem Betrieb mit (vorwiegend) Laufkundschaft ist das gar nicht so einfach umzusetzen.
Bei telefonischen Reservierungen kann man da gezielter agieren. Ruft Herr Mario Ellmann-Krauthuber wegen eines Tisches an, dann schaut man im System kurz nach ... und ist dann leider leider ausgebucht. Auf Wochen ;).
Zitat von schafwolle im Beitrag #1063... Bei den Blacklists von Restaurants zB geht es weniger um Zahlungen, sondern um andere Kriterien, die den Besuch gewisser Gäste unerwünscht machen:
ständiges Kritisieren, fehlende Manieren, Unfreundlichkeit dem Personal gegenüber, ständig unerfüllbare Sonderwünsche ... solche Sachen.
Das früher in diesem Zusammenhang von einigen Leuten beim Party-Smalltalk gerne kolportierte "Probieren vom Teller des/der Begleiter/in" als angeblicher Rausschmiss-Grund ist ja mittlerweile als urbane Legende entlarvt.
Naja, und bei Laufkundschaft sind die - sichtbar leeren - Tische dann halt auch reserviert, wenn der Herr Mario Ellmann-Krauthuber seine Nase durch die Tür steckt...
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"Mein PC schreibt nur noch Großbuchstaben..." "Haben Sie die Feststelltaste gedrückt?""Nein, das hab ich ganz allein gemerkt.... !"
Zitat von schafwolle im Beitrag #1063... Bei den Blacklists von Restaurants zB geht es weniger um Zahlungen, sondern um andere Kriterien, die den Besuch gewisser Gäste unerwünscht machen:
ständiges Kritisieren, fehlende Manieren, Unfreundlichkeit dem Personal gegenüber, ständig unerfüllbare Sonderwünsche ... solche Sachen.
Das früher in diesem Zusammenhang von einigen Leuten beim Party-Smalltalk gerne kolportierte "Probieren vom Teller des/der Begleiter/in" als angeblicher Rausschmiss-Grund ist ja mittlerweile als urbane Legende entlarvt.
Ich dachte auch vorhin, jetzt dauert es nicht mehr lange und es kommt wieder jemand mit der urban legend daher, der Schwager eines Bekannten habe in einem Sternerestaurant beim Bezahlen ein Kärtchen vorgefunden, auf dem stand, dass sie bitte nicht wiederkommen sollten. Oder man habe dieses beim Rausgehen überreicht bekommen.
Wenn man einen großen Kredit bei der Bank aufnimmt, dauert es 30 Jahre, bis man ihn abbezahlt hat. Raubt man dagegen eine Bank aus, ist man nach spätestens 10 Jahren draußen. Folgt mir für mehr Finanztipps.
Ich habe da sogar einen Vorfall der Nicht schön war. Meine Bekannte ist kleinwüchsig und wurde schon oft mit Absicht übersehen oder auch direkt angesprochen dass sie nicht erwünscht ist. Insbesondere in Italien ist ihr das oft passiert.
Wundert mich jetzt nicht wirklich bei einem Nachtclub/Restaurant. Anderswo wird auch ausgesiebt 🤷🏻♀️ Ich sag mir dann immer, ich muss da ja nicht hin.
Wenn man einen großen Kredit bei der Bank aufnimmt, dauert es 30 Jahre, bis man ihn abbezahlt hat. Raubt man dagegen eine Bank aus, ist man nach spätestens 10 Jahren draußen. Folgt mir für mehr Finanztipps.