In dem Ehrenamtsstrang habe ich gelesen, dass einige von euch Schöffinnen sind. Ich habe mich bereits zwei mal erfolglos beworben und frage mich daher, ob es an meiner Begründung lag, die ich jeweils nur knapp formuliert habe. In meiner Gemeinde gab es auch jeweils mehr Bewerber als nötig gewesen wären.
Wie habt ihr das gemacht?
In diesem Jahr sind ja wieder Wahlen und ich würde das wirklich sehr gern machen.
Es geht mir nicht um das amtliche Prozedere, das ist klar und im Zweifelsfall nachlesbar.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie einfach genug Leute haben. Ich bin auch ehrenamtliche Richterin und bin innerhalb von zwei Jahren nur einmal eingesetzt worden, weil wir so viele sind. Manche stehen seit mehreren Jahren auf der Liste und hatten noch keinen einzigen Einsatz.
Zitat von Nischenprodukt im Beitrag #2Ich könnte mir vorstellen, dass sie einfach genug Leute haben. Ich bin auch ehrenamtliche Richterin und bin innerhalb von zwei Jahren nur einmal eingesetzt worden, weil wir so viele sind. Manche stehen seit mehreren Jahren auf der Liste und hatten noch keinen einzigen Einsatz.
Ehrenamtliche Richterin klingt interessant,wie muss ich mir das vorstellen?
Zitat von Nocturna im Beitrag #5https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Danke für den Link,mittlerweile habe ich kapiert,daß Schöffin und ehrenamtliche Richterin dasselbe ist. Ich stand vorhin auf dem Schlauch,weil ich die Bezeichnung so nicht kannte.
Zitat von Nischenprodukt im Beitrag #2Ich könnte mir vorstellen, dass sie einfach genug Leute haben. Ich bin auch ehrenamtliche Richterin und bin innerhalb von zwei Jahren nur einmal eingesetzt worden, weil wir so viele sind. Manche stehen seit mehreren Jahren auf der Liste und hatten noch keinen einzigen Einsatz.
Ehrenamtliche Richterin klingt interessant,wie muss ich mir das vorstellen?
Das ist, soweit ich weiß, dasselbe wie Schöffin, heißt nur in den verschiedenen Gerichten anders.
Das Schöffen bundesweit für die Jahre '24 bis '28 gesucht werden ist klar.
Und bei der Gemeinde nachgefragt habe ich schon. Deren Aufgabe ist es lediglich, die Bewerbungen nach Prüfung weiterzuleiten. Über den Inhalt konnte man mir dort nicht weiterhelfen. Daher kam meine Idee, bei den Amtsinhaberinnen nachzufragen.
Warum willst du denn unbedingt Schöffin werden? Ich kenne eigentlich nur solche, die mehr oder weniger zufällig dazu gekommen sind. Vielleicht ist es das? Das Schöffenamt soll ja nicht vorrangig als Lieblingswahlhobby dienen, sondern ist ein Teil der ordentlichen Rechtssprechung hier in D.
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"Mein PC schreibt nur noch Großbuchstaben..." "Haben Sie die Feststelltaste gedrückt?""Nein, das hab ich ganz allein gemerkt.... !"
Mambi, gerade weil die Schöffen Teil der Rechtsprechung sind, sollte das Amt mit großem Engagement ausgeführt werden, und das ist sicher der Fall, wenn jemand sich aus eigenem Inneren Antrieb heraus bewirbt. Oder ich verstehe deine Argumentation nicht. Was willst du sagen?
Dodadadiamoisongdesisahoidamoiaso
Ein kluges Wort, und schon bist du Kommunist (Autoaufkleber aus den 80ern)
Selbst wenn ich dir, Mambi, meine Gründe darlegte, scheinst du mir bei der Beantwortung meiner eigentlichen Frage nicht behilflich sein zu können, daher lasse ich das mal aussen vor.
Aber danke, dass du dich mit meinem Thema beschäftigst!
Vielleicht doch - mein Ansatz wäre, wenn es trotz mehrerer Anläufe Deinerseits noch nicht geklappt hat, könnte es ja u. U. an der von Dir genannten Begründung in Deiner Bewerbung liegen. Da würde ich jedenfalls mal ansetzen. Warum will ich das, warum sollten die mich nehmen?
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"Mein PC schreibt nur noch Großbuchstaben..." "Haben Sie die Feststelltaste gedrückt?""Nein, das hab ich ganz allein gemerkt.... !"
Ich bin auch Schöffin, angefangen habe ich vor ca. 20 Jahren am Jugendgericht als Jugendschöffin. Damals war ich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert und habe dies in meiner Bewerbung angeben. Das gefiel anscheinend und ich wurde genommen aber damals gab es auch viel zu wenig junge Bewerbungen fast nur Senioren. Später wollte ich ans Landgericht wechseln um die "echt schweren Dinge" mit zu entscheiden, da half mir bei der Bewerbung dass ich Jugendschöffin war. Wer einmal drin ist, für den ist es leicht zu wechseln. Auf alle Fälle kann es nie schaden seine Verfassungstreue zu betonen und natürlich die eigenen Rechtsstaatlichen Werte mit Beispielen zu belegen.
Eine Tätigkeit in der Kinder- oder Jugendarbeit ist für Jugendschöffen nicht nur gern gesehen, sondern in der Praxis zwingende Voraussetzung - in § 35 JGG als Soll-Vorschrift enthalten.
Wie die einzelnen Gerichte bei der Auswahl "ihrer" Schöffen von der Vorschlagsliste vorgehen ist unterschiedlich, schon weil dies von der Größe des Gerichtsbezirks, der Anzahl der Bewerbungen etc. abhängt. Natürlich werden Schöffen, mit denen bereits zuvor gut zusammengearbeitet wurde, gern wieder genommen. Ansonsten wird oft auch einfach gelost.
Das ist eine Seite des Bundesverbandes für die ehrenamtlichen Richter, der Link dürfte also zulässig sein.
Je nach Bundesland wird es noch weitergehende Infos geben.
Wenn du schreibst, Du hast Dich beworben. Wo hast du das denn gemacht?
Meines Wissens schlagen die Gemeinden entsprechende mögliche Kandaidaten vor und aus der Vorschlagsliste werden dann wiederum entsprechende ausgewählt.
Genau so ist es. Hatte mich in der Vergangenheit bei meiner Stadt um Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, aber wurde nicht bestellt. Keine Ahnung, warum, vllt.zu viele Bewerber?
Letztens habe ich gehört, dass das Höchstalter 69 ist. Man muss in dem Ort, wo man Schöffe werden will, auch seinen Wohnsitz haben. Man darf nicht im Bereich der Justiz arbeiten.
Zitat von Schubidu im Beitrag #21Letztens habe ich gehört, dass das Höchstalter 69 ist. Man muss in dem Ort, wo man Schöffe werden will, auch seinen Wohnsitz haben. Man darf nicht im Bereich der Justiz arbeiten.
Anstatt zu "hören" - was sehr nach unbestätigtem Gerücht klingt - kannst du auch einfach in § 33 GVG schauen, wie es die TE bestimmt schon gemacht hat. Denn sie schreibt ja ausdrücklich, dass es ihr nicht um die Formalien geht, die man überall nachlesen kann, sondern um die Praxis.
Zitat von Schubidu im Beitrag #21Letztens habe ich gehört, dass das Höchstalter 69 ist. Man muss in dem Ort, wo man Schöffe werden will, auch seinen Wohnsitz haben. Man darf nicht im Bereich der Justiz arbeiten.
Anstatt zu "hören" kannst du auch einfach in § 33 GVG schauen, wie es die TE bestimmt schon gemacht hat. Denn sie schreibt ja ausdrücklich, dass es ihr nicht um die Formalien geht, die man überall nachlesen kann, sondern um die Praxis.
Danke für die Belehrung, aber ich habe es tatsächlich gehört und nicht gelesen. Und nun? Warum soll ich im GVG nachschauen, wenn die Fakten doch stimmen? Und Entschuldigung, dass ich es nicht mehr im Kopf hatte, dass die TE über die Formalien Bescheid weiß. Der Faden ist ja schon was älter oder liest Du alle Fäden täglich von Anfang an, auch wenn Du sie schon kennst? Du kennst sie natürlich hundertprozentig und machst keine Fehler niemalsnicht.
Zitat von clara im Beitrag #20Schöffe ist eine Bürgerpflicht und kein Ehrenamt.
Das ist nur halb korrekt. Natürlich ist es ein Ehrenamt, um das man sich bewerben kann. Es ist nur dann eine Pflicht, wenn man mangels Bewerbungen dazu berufen wird.