Etwas ähnliches gibt es schon- wenn zb ein Mitarbeiter eine bestimmte Weiterbildung in Vollzeit machen möchte, kann er - über den AG - einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Die Agentur trägt die Lehrgangskosten, der MA bekommt Leistungen in ALG Höhe. Davon produziert im Moment in unserer Gegend diverse langjährige Pflegerhelfer, die zur Pflegefachkraft weitergebildet werden. Die sind übrigens eher mittleren Alters und keine Berufsanfänger.
Ich sehe in der neuen Regelung eher eine "Öffnung" für weitere AN Gruppen.
Da die Finanzierung letztlich aus dem Bundeshaushalt kommen soll (neues "Sondervermögen"?), sehe ich nicht die Notwendigkeit, dass die Weiterbildung dem aktuellen Arbeitgeber nützen muss.
Nur - wer entscheidet denn, welche Bildungsangebote auf diese Weise unterstützt werden? Wenn jemand ein Jahr Malen nach Zahlen übt oder Wellness-Experte wird - soll das die Allgemeinheit mit bezahlen?