Will hier nicht der Paragraphenreiter sein, aber das sind die gesetzlichen Grundlagen
ZitatFAQ: Personalausweis abgelaufen Mein Ausweis ist abgelaufen. Droht eine Strafe?
Nach juristischer Definition droht keine Strafe, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Ein Bußgeld ist hingegen schon möglich. Gemäß § 32 Abs. 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) kann dieses bis zu 3000 Euro betragen, in der Realität wird dieser Höchstbetrag aber nur äußerst selten auferlegt. Üblicherweise verhängt die Behörde eher ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro.
Also egal ob man nun einen Personalausweis machen läßt und den nachher vernichtet oder ob man keinen hat, wenn es dumm geht, kann es teuer werden. Nur so mal am Rande erwähnt.
Ich hab mich da schlau gemacht, weil wir das Problem bei Verwandten im Pflegeheim hatten. Da gibt es eine Ausnahmegenehmigung von Amts wegen. Deshalb weiß ich auch, dass es mit Bußgeld belegt werden kann, wenn man keinen gültigen Ausweis hat.