Arbeit nach Strafe gilt nur für Geldstrafen - Das stimmt. (Deshalb finde ich das so schwierig, wenn Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit ist. Dann ist das ein Bußgeld.)
Rasen ist aber soweit ich weiß, weder in D noch in A keine Ordnungswidrigkeit, oder?
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * Unendlichen Dank an die Stammzellspenderin - dein genetischer Zwilling lebt! DKMS
Ich finde auch gut, wie es in Finnland geregelt ist: Da berechnen sich die Stafzahlungen am Einkommen.
Und wenn jemand kein Einkommen hat (Schüler, Student, Hilfeempfänger etc.)?
Bei gerichtlich verhängten Geldstrafen ist es in D ja auch so. Da gibt es die Tagessätze, die sich am Einkommen bemessen. Ein Gutverdiener zahlt also erheblich mehr als z.B. ein Paketbote.
Wie es bei Leuten ohne Einkommen ist, weiß ich nicht. Da zahlt man auch für Geschwindigkeitsübertretungen nach Einkommen. Ich habe diesen Artikel gefunden: Ein Firmenbesitzer ist innerorts 27 km/h zu schnell gefahren. In Deutschland wäre die Strafe 123,50 und 3 Punkte, in Finnland waren es für ihn 95.000 . Das ist hart, aber man kriegt damit auch die reichen Sportwagenbesitzer, für die 124 Kleingeld sind.
Zitat von Nordsee im Beitrag #23Nikki, das finde ich auch gut und richtig.
Allerdings müsste es für einkommenslose Menschen eine Mindeststrafe geben.
Sonst hätten die ja quasi einen Freibrief für Geschwindigkeitsübertretungen.
Dafür haben wir eben das Punktesystem, das trifft jeden gleich. Bei Wiederholungstätern ist irgendwann der Lappen weg, egal ob arm oder reich. Ein Bußgeld nach Einkommen zu verhängen geht schon deshalb nicht, weil die Einkommenshöhen nicht zentral verfügbar sind und es auch wegen der Deutschen Empfindlichkeit in Sachen Datenschutz nie zugänglich sein werden.
Ich lebe in zwei verschiedenen Welten. In der einen ist die Wohnung fleckenlos rein, ich bin schön und schlank und in der anderen habe ich meine Brille auf.
Auch ausländische Raser können künftig belangt werden Auch Rasern mit ausländischem Kennzeichen soll es künftig an den Kragen gehen. Wer auf frischer Tat ertappt wird, verliert nicht nur seinen Führerschein. Auch das Auto kann künftig abgenommen werden, wie der Salzburger Landesrat Stefan Schnöll erklärte.
Das könnte auch Deutsche treffen. Derzeit wird das Gesetz aber noch geprüft, ob es auch konform mit der Verfassung ist.
Fährt jemand um mehr als 60 Stundenkilometer über dem Tempolimit innerhalb eines Ortsgebiets – oder 70 Stundenkilometer außerhalb –, so wird künftig das Auto direkt vor Ort von der Polizei beschlagnahmt. Auch der Führerschein wird abgenommen.
Autos, die permanent beschlagnahmt werden, sollen daraufhin versteigert werden. 70 Prozent der Einnahmen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die jeweilige Gebietskörperschaft. Der Verfall eines beschlagnahmten Fahrzeugs ist zusätzlich zu einer Geldstrafe vorgesehen.
Führerschein und Auto sind weg. Der Verlust des Autos bedeutet eine sehr hohe Geldstrafe, denn Autos sind in der Regel ziemlich teuer.