Im Nebenstrang habe ich gemerkt, dass es hier viele gut informierte Menschen gibt. Vielleicht kann mir mit meiner Frage geholfen werden.
Mein Sohn hat nach dem Abi eine kfm. Ausbildung gemacht, danach 1/2 Jahr gejobbt (verschiedene Stellen) und dann ein Studium angefangen. Da er zwischendurch nicht zwei Jahre in seinem gelernten Beruf gearbeitet hat, gab es kein elternunabhängiges Bafög, sondern er mußte normales Bafög beantragen, wonach wir Eltern unterhaltsverpflichtet sind. Wohngeld oder sonstige Unterstützung gibt es auch nicht.
Coronabedingt war es ein sehr einsames Studium, deshalb zog er in eine WG und nahm einen Job an. Etwas Unterhalt zahlen wir und Kindergeld bekommt er noch. Trotzdem musste er inzwischen einen Studienkredit aufnehmen. Ich dachte bisher immer, dass wir nur bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltsverpflichtet sind, es ist aber wohl anders.
Nun wird mein Sohn bald 25. Kindergeld fällt also nächstes Jahr weg. Wie ist das mit dem Unterhalt? Kann der auch wegfallen? Oder wie lange müssen wir noch zahlen? Bei uns ist es ganz schön eng.
Nein. Nicht mehr seit dem Aussetzen der Wehrpflicht. Es wird auch kein Freiwilligendienst mehr anerkannt
Ich habe mich schon an den Bundestag gewandt ..keine Chance. Da hat uns die CSU echt was eingebrockt.
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Ich glaube, es geht hier um zwei verschiedene Dinge: Wenn Dein Sohn kein Anrecht auf elternunabhängiges BaFöG hat, heißt das im Umkehrschluss nicht zwangsläufig, dass Ihr dann unterhaltsverpflichtet seid. Er hat ja eine erste abgeschlossene Berufsausbildung.
Er mußte einen ganz normalen Bafögantrag stellen, der dann abgelehnt wurde. Wohngeld wurde abgelehnt, weil wir unterhaltsverpflichtet sind. Ich schätze, das Studium wird als Fortführung der Erstausbildung gesehen. Ist aber nur Vermutung. Wahrscheinlich kann das nur ein Anwalt wissen.
Das BaFöG-Amt prüft aber doch nicht, wer unterhaltspflichtig ist. Das prüft nur, ob der Antragsteller Anspruch hat oder nicht. Wenn Dein Sohn weder auf elternunabhängiges noch auf normales BaFöG Anspruch hat, muss er sein Studium selbst finanzieren oder mit Euch eine Regelung treffen. Dass Ihr ihm was zuschießt, soweit Ihr könnt, setze ich mal voraus.
Profitopfstaplerin, 10. Platz beim BFO-Geburtstags-Topfschlagen
Informationen anzeigen
Beiträge:
7384
Registriert seit:
16.11.2021
Zitat von Charlie03 im Beitrag #5Nein. Nicht mehr seit dem Aussetzen der Wehrpflicht. Es wird auch kein Freiwilligendienst mehr anerkannt
Ich habe mich schon an den Bundestag gewandt ..keine Chance. Da hat uns die CSU echt was eingebrockt.
Früher gab es halt während der Freiwilligendienste (und während des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes) kein Kindergeld.
fettundlila ...irgendwann ist irgenwie ein andres Wort für nie... energy flows, where attention goes. .ʇɐq pǝʞooɔɹǝpun uɐ ǝʇɐ ɹǝʌǝu ʽpๅɹoʍ ǝɥʇ ǝᵷuɐɥɔ ʇ,uɐɔ uosɹǝd ǝuo pᴉɐs ɹǝʌǝoɥM
Profitopfstaplerin, 10. Platz beim BFO-Geburtstags-Topfschlagen
Informationen anzeigen
Beiträge:
7384
Registriert seit:
16.11.2021
Zitat von Hair im Beitrag #10Er mußte einen ganz normalen Bafögantrag stellen, der dann abgelehnt wurde.
Mit welche Begründung? Zu hohes Einkommen der Eltern? Du schreibst ja:
Zitat von Hair im Beitrag #1sondern er mußte normales Bafög beantragen, wonach wir Eltern unterhaltsverpflichtet sind.
Aus deinen Beiträgen wird auch nicht klar, wie lange er schon studiert. Hat er nur zum Studienstart mal einen Bafögantrag gestellt? Hat sich eure elterliche Finanzlage seit dem verschlechtert?
Zitat von Hair im Beitrag #1Wie ist das mit dem Unterhalt? Kann der auch wegfallen? Oder wie lange müssen wir noch zahlen? Bei uns ist es ganz schön eng.
Ja, der kann theoretisch auch wegfallen, wenn der Sohn seiner Verpflichtung zum Studium nicht nachkommt. Also wenn er zum Beispiel höchstens in Teilzeit studiert, Prüfungen verschleppt usw. Darüber kannst du auch Auskunft verlangen.
fettundlila ...irgendwann ist irgenwie ein andres Wort für nie... energy flows, where attention goes. .ʇɐq pǝʞooɔɹǝpun uɐ ǝʇɐ ɹǝʌǝu ʽpๅɹoʍ ǝɥʇ ǝᵷuɐɥɔ ʇ,uɐɔ uosɹǝd ǝuo pᴉɐs ɹǝʌǝoɥM
Zitat von Stadtkrone im Beitrag #12Das BaFöG-Amt prüft aber doch nicht, wer unterhaltspflichtig ist. Das prüft nur, ob der Antragsteller Anspruch hat oder nicht.
Bei einem normalen Bafög-Antrag prüft das Bafög-Amt, ob nach Bafög-Regeln die Eltern Unterhalt zahlen müssen, so dass es kein Bafög (oder nur teilweise) gibt. Und darauf hat der Studierende dann Anspruch.
ZitatWenn Dein Sohn weder auf elternunabhängiges noch auf normales BaFöG Anspruch hat, muss er sein Studium selbst finanzieren oder mit Euch eine Regelung treffen. Dass Ihr ihm was zuschießt, soweit Ihr könnt, setze ich mal voraus.
Da muss der Sohn keine Regelung treffen - das steht dem Sohn zu.
Dass man in der Familie darüber spricht - ok. Aber Hairs Frage ist schon die richtige "müssen wir?".
Unterhaltspflichtig sind Eltern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Demnach müsst ihm gerade rein rechtlich nichts zahlen.
Zitat von Marta-Agata im Beitrag #16Ist das Bafög abgelehnt worden, weil ihr als Eltern "zu viel" Einkommen habt und nach Bafög-Regeln vollen Unterhalt zahlen könntet/müsstet?
Oder aus anderen Gründen?
Weil er eine abgeschlossene Ausbildung hat, da bekommt er kein normales BAföG mehr. Für elternunabhängiges BAföG müsste er inklusive Ausbildung 6 Jahre gearbeitet haben (also im Normalfall 3 Jahre Ausbildung, 3 Jahre Beruf).
Ich würde mich um ein Stipendium bemühen. Manchmal hilft ja schon ein Teilstipendium (z. B. Bücherstipendium).
Für ein Studium, dass zeitlich und sachlich im Zusammenhang mit der Ausbíldung steht, sind die Eltern unterhaltspflichtig, sofern sie entsprechend Einkommen haben.
Und wenn man noch nicht die 6 Jahre für elternunabhängiges Bafög voll hat, kann man selbstverständlich nach einer Ausbildung normales Bafög bekommen, das aber eben vom Einkommen der Eltern abhängt.
Ich kenne die Bafög Regeln nicht, aber die Idee mit dem Stipendium ist gut. Es gibt nicht nur Stipendien für Überflieger, unser Sohn hat z.B. ein Stipendium wegen seines soziales Engagement bekommen. Sollte er also z.B. irgendwo engagiert sein, dann kann das helfen.
Zitat von Marta-Agata im Beitrag #20Und wenn man noch nicht die 6 Jahre für elternunabhängiges Bafög voll hat, kann man selbstverständlich nach einer Ausbildung normales Bafög bekommen, das aber eben vom Einkommen der Eltern abhängt.
Bei Mein-BAföG (Stand 27.09.2022) steht zum Thema BAföG im Studium nach Ausbildung: "Um BAföG bewilligt zu bekommen, musst du neben der abgeschlossenen Berufsausbildung außerdem mindestens drei Jahre gearbeitet haben – also auf insgesamt sechs Jahre im Berufsleben kommen. Falls deine Ausbildung nur zwei Jahre gedauert hat, musst du danach auf vier Arbeitsjahre kommen."
Zitat von Marta-Agata im Beitrag #20 Für ein Studium, dass zeitlich und sachlich im Zusammenhang mit der Ausbíldung steht, sind die Eltern unterhaltspflichtig
Sofern das gegeben ist, ist das so. Ich war von einem unabhängigen Studium ausgegangen, weil ich den Fall im Freundeskreis habe.
"die Bildungswege „Schule – Ausbildung – Studium“ oder „Schule – Ausbildung – Schule (Abitur über den zweiten Bildungsweg) – Studium“ sind in der Regel förderungswürdig"
Ich bin zwar keine Juristin, aber ich habe mal ins BaFöG geschaut - und kenne auch Leute, die eine Berufsausbildung vor dem Studium gemacht haben.
Ich kenne das so:
Wenn im BaFöG von "Ausbildung" und dann "Zweitausbildung" die Rede ist, dann sind immer "BaFög-fähige" Ausbildungen gemeint. Wenn jemand eine Berufsausbildung in einem Betrieb gemacht hat, ist das in diesem Sinne keine Ausbildung. Und wenn man dann studiert, bekommt man ganz normal BaFöG.
Das BaFöG wird elternunabhängig berechnet, wenn man 5 Jahre erwerbstätig war oder nach einer berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet hat. Hier gilt jede Berufsausbildung, insbesondere "nicht-BaföG-fähige". Denn wenn es eine BaföG-fähige wäre, bekäme man in aller Regel ja sowieso kein BaFöG mehr, weil das eine Zweitausbildung (ein Zweitstudium) wäre.
Wer noch nie studiert hat (oder etwas nach BaFöG äquivalentes gemacht) hat, kann BaFöG bekommen. Unter bestimmten Umständen elternunabhängig.
Zitat von Stadtkrone im Beitrag #12Das BaFöG-Amt prüft aber doch nicht, wer unterhaltspflichtig ist. Das prüft nur, ob der Antragsteller Anspruch hat oder nicht. Wenn Dein Sohn weder auf elternunabhängiges noch auf normales BaFöG Anspruch hat, muss er sein Studium selbst finanzieren oder mit Euch eine Regelung treffen. Dass Ihr ihm was zuschießt, soweit Ihr könnt, setze ich mal voraus.
Ich frag ja hier. Vielleicht weiß es jemand. Ich wüßte nicht, wen ich fragen könnte.