Zitat von Stadtkrone im Beitrag #49Meine Güte, ist das so unvorstellbar, dass Menschen zwar rein rechnerisch als zu "reich" für BaFöG gelten, aber trotzdem nicht jeden Monat an die 1.000 Euro locker haben?
Nein. Aber hier scheint gar nicht klar zu sein, dass die Unterhaltspflicht bei den Eltern liegt - kommt mir zumindest so vor
Die Lösung, wie das zu finanzieren ist, müssen die Eltern finden.
Hier heißt es aber von mehreren Usern "der Sohn muss sich selbst kümmern". Das ist Unsinn
Zitat von Stadtkrone im Beitrag #49Meine Güte, ist das so unvorstellbar, dass Menschen zwar rein rechnerisch als zu "reich" für BaFöG gelten, aber trotzdem nicht jeden Monat an die 1.000 Euro locker haben?
Natürlich nicht.
Trotzdem ist es nicht richtig (und das schriebst du ja selbst), wenn die Eltern sich da rausziehen (wie in einigen Beiträgen hier vorgeschlagen) und dem Sohn sagen, dass er halt Pech gehabt habe und sich selbst kümmern müsse.
Sicher findet man meist innerhalb der Familie eine Lösung, und der Sohn hat ja die Möglichkeit, in seinem Beruf einen Nebenjob zu haben. Aber dass der Student einen Kredit aufnimmt, weil die Eltern den ihm zustehenden Unterhalt nicht zahlen - das finde ich schon verquer.
Zitat von Stadtkrone im Beitrag #49Meine Güte, ist das so unvorstellbar, dass Menschen zwar rein rechnerisch als zu "reich" für BaFöG gelten, aber trotzdem nicht jeden Monat an die 1.000 Euro locker haben?
Genauso ist es. Wir haben zwei Studenten lange Jahre durchs Studium gebracht. Das hat sehr viel Geld gekostet, mit Auslandsaufenthalten. Meine jüngere Tochter studiert jetzt auch, nach Ausbildung und einigen Jahren im Beruf. Sie arbeitet dazu noch unter dem Motto Werkstudent. Das geht auch. Bei den Eltern ist irgendwann auch die Belastungsgrenze erreicht.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #54Die meisten betroffenen Eltern setzen eben darauf, dass das Kind aufrund eines ansonsten guten Verhältnisses nicht den zustehenden Ausbildungsunterhalt einklagt.
Zitat von Farfalle im Beitrag #53Meine jüngere Tochter studiert jetzt auch, nach Ausbildung und einigen Jahren im Beruf.
Wenn "einige Jahre" mindestens drei sind, würde sie ja elternunabhängiges Bafög bekommen.
ZitatBei den Eltern ist irgendwann auch die Belastungsgrenze erreicht.
Das geht aber nach Regeln und nicht nach eigener Definition bzw. Empfinden.
Ob diese Regeln geändert werden sollten - darüber kann man reden. Aber die Rechtslage ist klar - und sollte Studenten gegenüber auch nicht anders dargestellt werden.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #54Die meisten betroffenen Eltern setzen eben darauf, dass das Kind aufrund eines ansonsten guten Verhältnisses nicht den zustehenden Ausbildungsunterhalt einklagt.
Ich kenne eher umgekehrte Fälle bei denen Eltern die Unterstützung verweigert haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.
Bei allen war das Verhältnis ohnehin schon belastet und die Kinder haben auf die Klage verzichtet, weil die das endgültige Aus für die Eltern-Kind-Beziehung bedeutet hätte.
Alle hatten die Hoffnung, dass der Verzicht eine positive Wirkung zeigt und das Verhältnis verbessert, was aber nie der Fall war.
Ist der Klassiker - wie auch beim Unterhalt als solchem. Kind wird 18, Vater stellt Zahlung ein. Mutter kann nichts mehr machen, Jugendamt kann nichts mehr machen - Kind müßte klagen. Welches Kind tut das?
Und zu Euren Posts - Kinder, deren Eltern so „arm“ sind, daß sie volles Bafög bekommen, sind „Reich“. Die meisten „Normalverdiener“-Kinder haben das Finanzierungsproblem, und gehen deshalb Kellnern, arbeiten im Callcenter, oder als Hiwi.
Wenn der Student hier als Auszubildender beunterhaltet wurde - und sein Auszubildendengehalt für ein Flottes Auto, Bike und Urlaub mit der Freundin ausgeben konnte, ist das erst mal der Fehler der Eltern. Er hätte sie in der Zeit eigentlich nix kosten dürfen!
Mit diesem Argument können sie jetzt nicht verweigern, ihm angemessenen Unterhalt für ein Studium - für das er eben KEIN Geld bekommt - zu zahlen, Weil das dann „so viel Geld“ ist.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #57Im Grunde genommen muss man sich schon bei der Geburt eines Kindes im Klaren darüber sein, dass sich das Thema Ausbildungsunterhalt irgendwann stellen kann.
Im Prinzip muss klar sein, dass ein Kind ein teures Lebensprojekt ist. Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass ein Kind bis zum 18. Lebensjahr rund 150.000 Euro kostet. Wenn das Kind studiert, können bis zum 25. Lebensjahr leicht 230.000 Euro zusammenkommen. Bei mehr Kindern gibt es glücklicherweise Synergieeffekte, es gibt also keine Verdoppelungen oder Verdreifachungen der Kosten. Weil aber nicht wenige Frauen für ihre Kinder auch im Beruf zurückstecken, sind die echten Kosten nochmal um einiges höher (Verdienstausfall, spätere Rentenlücke).
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Bis jetzt ist mir noch nicht klar ob wirklich eine rechtliche Pflicht zum Unterhalt besteht. Die Erstausbildung ist erfolgreich beendet, dann 2, 5 Jahre Arbeit, ob das Studium als eng zusammenhängend gesehen wird ist unklar. Desweiteren ist die Frage was mit dem bisherigen Einkommen passiert ist und ob es zum Lebensunterhalt verwendet wurde.
„Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.“
Zitat von Frau_Beere im Beitrag #63Bis jetzt ist mir noch nicht klar ob wirklich eine rechtliche Pflicht zum Unterhalt besteht. Die Erstausbildung ist erfolgreich beendet, dann 2, 5 Jahre Arbeit, ob das Studium als eng zusammenhängend gesehen wird ist unklar. Desweiteren ist die Frage was mit dem bisherigen Einkommen passiert ist und ob es zum Lebensunterhalt verwendet wurde.
Ich hatte dazu eine Information mit einigen Gerichtsurteilen verlinkt.
Wo Du im beschriebenen Fall was von 2,5 Jahren Arbeit liest, weiß ich nicht.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #73 Im Zusammenhang mit dem Unterhaltsanspruch wird häufig die Altersgrenze 25. Lebensjahr genannt. Diese Altersgrenze hat zunächst nichts mit dem Unterhalt zu tun. Sie spielt aber für das Kindergeld eine Rolle.