Schließe mich dem an, was @badenserin sagt und möchte noch ergänzen, dass viele Verbrechen gar nicht in der Tragweite aufgeklärt werden könnten, wenn nicht einer der Beteiligten redet und sich dafür einen Nachlass bei der Strafe erhoffen könnte. Wo wäre denn die Anklage im Wirecard Prozess heute ohne Kronzeuge Bellenhaus oder, noch viel stärker, der CumEx Prozess hätte doch wahrscheinlich noch nicht mal angefangen, hätte Frey nicht als Kronzeuge ausgesagt. Sein Vernehmungsprotokoll umfasst über 1.000 Seiten, er hat andere zu Geständnissen bewegt und die leitende Staatsanwältin hat gesagt, sie wären nie im Leben auf Tricksereien innerhalb der Tricksereien zur Steuerhinterziehung gekommen, wenn Frey sie nicht minutiös durch die Sachlage geführt und alles erklärt hätte. Doch, ich finde, das rechtfertigt ebenfalls eine mildere Strafe. Das heißt ja nicht automatisch Bewährung. Er hat alles zurückgezahlt, wenn ich mich recht erinnere, war Kronzeuge und trotzdem im Gefängnis.
Außerdem ist es nicht gesagt, dass die Beweislage es immer hergibt, jemanden schuldig zu verurteilen. Kann im Fall Stadler genau so sein, dass sie ihn letztendlich freisprechen müssen, weil die Beweislage nicht ausreichend ist und dann "in dubio pro reo" und tschüss. Würde er gestehen, wäre er immerhin verurteilt. Machen wir uns nichts vor, seine Karriere ist doch sowieso beendet, von ihm will keiner mehr was wissen in der Branche oder einer anderen. Anders als Boris Becker, bei dem eine Verurteilung als Betrüger anscheinend immer noch nicht ausreicht, um ihn bei den Deutschen in Misskredit zu bringen. Mir ein Rätsel.
Mein Psychologe meinte, ich solle spazierengehen, wenn ich wütend bin. Langer Rede kurzer Sinn: ich bin jetzt in Italien.
@Kaffeesahne: Ich verstehe gut, was du meinst, aber wenn einziges Beweismittel - so ist es ja häufig in Fällen sexualisierter Gewalt - die Opferzeugin ist und der Angeklagte sich nicht einlässt oder den Tathergang bestreitet, kann der Beweis nur durch die Vernehmung geführt werden. Wie sonst?
Nicht der Täter entscheidet, ob es zu einer Vernehmung kommt, sondern das Gericht. Der Täter hat das Recht, zu schweigen, er darf auch lügen. Im Ergebnis führt das dann zu dem von dir kritisierten Ergebnis (Täter entscheidet), aber hier finde ich es wichtig, genau zu sein, denn bei dir liest es sich so, als habe der Täter die Fäden in der Hand und bestimme, wie eine Hauptverhandlung verläuft. Er macht aber "nur" von seinen Rechten Gebrauch.
Ich sehe da keine Möglichkeit, grundsätzlich etwas am Verfahren zu ändern, zumindest nicht, ohne das Verfahren für alle zu verschlechtern. Hat der Täter nichts von einem Geständnis, hat er auch nichts zu verlieren und kann voll darauf setzen, dass er zwar im schlimmsten Fall eben entsprechend ohne Bonus verurteilt wird, aber -schlimmer wird es ja nicht- dafür noch die Chance hat, vielleicht ganz davonzukommen. Für das Opfer nicht zwangsläufig die bessere Wahl. Andere Nachteile hatte ich schon im letzten Beitrag genannt.
Davon trennen würde ich die Situation der Opferzeugin, der nicht zugemutet werden sollte, einem solchen Verfahren und insbesondere der Befragung durch die Verteidigung ausgeliefert zu sein. Ich war über viele Jahre hinweg Zeugenbeistand und Nebenklagevertreterin und kann nur jeder Betroffenen empfehlen, sich entsprechend vertreten und während des gesamten Verfahrens begleiten zu lassen. Wenn im Rahmen einer Therapie die Entscheidung über eine strafrechtliche Aufarbeitung getroffen wurde, war die Betroffene von Anfang an über jeden Verfahrensschritt, jede Eventualität und den gesamten Ablauf, auch über die Möglichkeit einer Vernehmung in Abwesenheit des Angeklagten informiert, um dieses typische Ohnmachtsgefühl wenn auch nicht ausschließen, aber doch so gering wie möglich halten zu können bzw. selbst in die aktive Lage des Angreifers mit eigenen Rechten im Prozess zu kommen.
Die Kosten trägt im Fall der Verurteilung der Angeklagte, so er das kann. Die gesetzlichen Gebühren sind aber ohnehin niedrig und Prozesskostenhilfe wird bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen auch gewährt.
Ich meine, dass hier ein gutes Instrumentarium bereits vorhanden muss, das aber sicher noch ausbaufähig ist.
Was sich aus meiner Sicht dringend ändern müsste ist die öffentliche Wahrnehmung und die gesellschaftlichen Verhältnisse die das Anzeigeverhalten von Opfern sexualisierter Gewalt prägen. Da sehe ich nach wie vor ein Schwanken zwischen dem Ruf nach härtesten Strafen auf der einen Seite und den typischen Vergewaltigungsmythen auf der anderen. Wenn es nicht gerade wirklich der fremde Täter im öffentlichen Raum war und absolut kein anderer Tathergang in Frage kommt, sind sich alle einig. Die meisten Taten finden aber im Naheverhältnis des Opfers statt und da schließt sich häufig nach wie vor eine Mauer an Rechtfertigungen vor dem Täter verbunden mit einer grundsätzlich frauenfeindlichen Haltung. Und hier schließt sich der Kreis: Nach der Leipziger Autoritarismus-Studie ergibt sich aus den Befragungen eine zunehmende Verbreitung von Frauenfeindlichkeit. Da sehe ic das eigentliche Problem, also in Strukturen, die Gewalt gegen Frauen begünstigen.
Ich meine, dass die Justiz im Umgang mit Opfern in den letzten beiden Jahrzehnten viel gelernt hat und einige sinnvolle Reformen z.B. bezogen auf eine Anknüpfung des Beginns einer Verjährung an die Volljährigkeit des Opfers umgesetzt wurden. Ich meine aber auch, dass sich gesellschaftlich mehr tun müsste.
Zitat von Kaffeesahne im Beitrag #2276Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, das jemand die Wahrheit sagt. Dafür eine mildere Strafe zu vergeben, ist blanker Hohn. Gegenüber allen, die sich an die Gesetze halten und keine Straftaten begehen. Seine Kunden hat er nach Strich und Faden betrogen und ihnen so jede Menge Geld abtgenommen. ...
Sicher. Aber welches Strafmaß ist denn nun tatsächlich gerecht? Viel wichtiger ist doch, dass die Straftat überhaupt geahndet wird.
Zitat von Kaffeesahne im Beitrag #2276Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, das jemand die Wahrheit sagt.
Wenn das so selbstverständlich wäre, bräuchte es keine Gerichtsverfahren.
Virginia, Gisèle, Collien, danke für euren Mut! 🌹
************************************ Moderatorin in der Pandemie und Politik, bei der Nachhaltigkeit, beim Sozialen Engagement und den Festen, bei Klatsch & Tratsch, im Persönlichkeits-, Erziehungs-, Baby-, Familien- und Trauerforum, im Glücklicher leben, bei den Angehörigen, in der allg. Gesundheit, der Kindergesundheit und bei den Krebserkrankungen, in den Krisenbeziehungen, bei den Hobbies, der Photographie und bei den besonderen Ernährungsformen.
Zitat von Kaffeesahne im Beitrag #2276Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, das jemand die Wahrheit sagt. Dafür eine mildere Strafe zu vergeben, ist blanker Hohn.
Jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst: Wenn dir eine Straftat vorgeworfen wird, sagst du dann auch die Wahrheit, weil du plötzlich einsiehst, dass du ja andere Menschen betrogen hast und dass das Unrecht war? Das kommt wohl nur in den seltensten Fällen vor. Ich halte es für normal, dass man zunächst mal versucht, sich rauszuwinden. Vielleicht gibt es ja keine Beweise, warum sollte man sich dann selbst ins Knie schießen?
Ich finde dass es sowieso eine Gesetzeslücke gibt bei Stalking, aber was der Vater des Mörders von Hanau tut und dabei nicht wirklich belangt werden kann, finde ich schwer erträglich. Man muss sich das mal vorstellen: das eigene Kind wird ermordet und der Vater des Täters pöbelt auch noch die Eltern an und bedroht sie.
Drei Jahre ist es her, dass ein 43 Jahre alter Mann in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven getötet hat. Doch seit der Tat kommen die Überlebenden und Hinterbliebenen nicht zur Ruhe. Der Grund: Sie fühlen sich vom Vater des Attentäters bedroht. ... Wo der 76-Jährige auftaucht, verstehe er es, die Menschen in Angst und Schrecken zurückzulassen, ohne dass es rechtsstaatlich zu fassen wäre. ... Nach Informationen von Panorama und des Rechercheformats STRG_F (NDR/funk) leitete die Staatsanwaltschaft Hanau mittlerweile insgesamt 46 Verfahren gegen Hans-Gerd R. ein. Dabei geht es um Beleidigung, Bedrohung, falsche Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Allein in 30 Fällen wird dem Vater vorgeworfen, gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben, weil er sich etwa Angehörigen der Opfer des Attentats genähert haben soll.
Aus dem verlinkten Artikel: "Auch wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr könne R. nicht in Untersuchungshaft genommen werden, so der Sprecher weiter. Dies sei nur möglich, wenn mit erheblichen Straftaten zu rechnen sei. Dafür sind die mutmaßlich von R. begangenen Delikte nicht schwerwiegend genug."
Wenn sich Menschen friedlich auf einer Straße festkleben, kommen sie wochenlang in Präventivhaft, aber die rassistische Beschimpfung und sogar Bedrohung von Kindern ist nicht schwerwiegend genug um die Kinder und die Angehörigen des Terroranschlags wirkungsvoll vor dem Mann zu schützen. Da fällt mir nur wenig zu ein, das nicht gegen die Netiquette verstößt.
Wenn wir die Würde anderer Menschen nicht achten, indem wir sie gegen Geld in irgendwelche Drittstaaten weiterreichen, so wie unseren Plastikmüll, dann verletzen wir auch unsere eigene Würde.
Will das Strangthema nicht kapern, aber genau das habe ich auch schon sehr oft gedacht, noBarbie. Oder wie sprachlos schreibt, Stalking generell: Da kann jemand wüste Gewaltabsichten haben, sogar schon gewalttätig geworden sein, aber nöööö, alles kein Grund. Nur wehe, so ein Hansele setzt sich vor ein Auto. Macht mich schon wütend. Selbst wenn man Klimakleben schlimm findet, verhältnismäßig ist das nicht.
"It has to be possible to feel the pain in one community without denying it to the other. It has to be!" John Oliver
Moderatorin in den Foren zu Beziehung und Sex, zu Kunst, Musik und Literatur, zu Politik und Tagesgeschen und zum Handwerken (warum auch immer). Ueberall sonst gilt: Nicht mein Zirkus, nicht meine Affen.
Die Lösung wäre ganz einfach: Letzte Generation-Transparent fälschen, Hans-Gerd R. betäuben, mit Sekundenkleber auf der Strasse pappen, Transparent umhängen, und ihn dann mit'm Auto überfahren.
Kriegste garantiert Bewährung - vielleicht klappt das aber auch nur in München.
Wenn wir die Würde anderer Menschen nicht achten, indem wir sie gegen Geld in irgendwelche Drittstaaten weiterreichen, so wie unseren Plastikmüll, dann verletzen wir auch unsere eigene Würde.
Personenschäden werden generell nicht so hart bestraft wie Vermögensschäden. Vor allem wenn der Staat um Einnahmen beschissen wird. Wo ist die Verhältnismäßigkeit für Mord 15 Jahre zu bekommen und für Steuerhinterziehung 5 Jahre?
Ich kenne einen Steuerberater, der sagte immer zu den Mandanten, wenn sie wieder mit so abenteuerlichen Konstrukten kamen: bringen Sie lieber Ihre Frau um, da gehen Sie nicht so lang ins Gefängnis.
Zitat von Flau im Beitrag #2308Will das Strangthema nicht kapern, aber genau das habe ich auch schon sehr oft gedacht, noBarbie. Oder wie sprachlos schreibt, Stalking generell: Da kann jemand wüste Gewaltabsichten haben, sogar schon gewalttätig geworden sein, aber nöööö, alles kein Grund. ....
Wie die Rechtssprechung reagiert, sei mal jetzt dahin gestellt. Ein Stalking-Opfer kann sich aber als erstes einen Rechtsanwalt nehmen. Den muss man als "Opfer" nicht mal bezahlen, sondern es bezahlt der, der einem nachweislich was angetan hat. Ich bin selbst diesen Schritt gegangen. Ich hatte mich so sehr geschämt, als ich mich offenbart hatte. Es war für mich so gar nicht einfach. Aber ich habe mich überwunden.
Ich bin ehrlich sehr froh über Deine Erfahrung, Malaita! Aber nicht den Rechtsweg beschritten zu haben war in den Fällen, an die ich dachte, nicht das Problem.
"It has to be possible to feel the pain in one community without denying it to the other. It has to be!" John Oliver
Moderatorin in den Foren zu Beziehung und Sex, zu Kunst, Musik und Literatur, zu Politik und Tagesgeschen und zum Handwerken (warum auch immer). Ueberall sonst gilt: Nicht mein Zirkus, nicht meine Affen.
Zitat von meistens-heiter im Beitrag #2311Personenschäden werden generell nicht so hart bestraft wie Vermögensschäden. Vor allem wenn der Staat um Einnahmen beschissen wird. Wo ist die Verhältnismäßigkeit für Mord 15 Jahre zu bekommen und für Steuerhinterziehung 5 Jahre?
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Falsch ,Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Nach 15 Jahren besteht die Möglichkeit, die Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, außer das Gericht hat die Schwere der Schuld festgestellt.
Und diese Anträge auf Aussetzung werde durchaus auch negativ beschieden.
Die jüngsten Aussagen von Frau Baerbock zur Erhöhung der LKW Maut und ihr Vergleich Deutschlands mit Kenia. Meine Freundin hat eine LKW Spedition und kotzt im Strahl.
Mendo, hast du das Interview selbst gehört, oder ist das evtl. wieder ein manipulierter Artikel aus "Tichys Einblick"?
Nun, es wäre ja nicht das erste Mal, dass Tichy und seine neurechte Plattform die Klima- und Außenpolitik von Außenministerin Annalena Baerbock in einer ins Negative umgeschriebenen Form veröffentlicht.
Es ist eine Mitteilung des BGL. Bundesverband für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung. BGL-Vorstandssprecher Dr. Dirk Engelhardt kommentiert in einer Nachricht an die Verbandsmitglieder (eben Spediteure) die Aussagen von Frau Baerbock.
"Das ist die endgültige Bankrott Erklärung der Grünen. Nach Habecks Insolvenz Tipps gibt nun die Außenministerin der Wirtschaft "kluge" Ratschläge. Diese Regierung macht ideologische Politik ohne jeden Sachverstand. Mauterhöhungen wirken wie Steuererhöhungen und treffen selbstverständlich alle Bürgerinnen und Bürger!"
Frau Barbock hatte im Deutschlandfunk ein Interview zur Wirtschaftspolitik gegeben, zur möglichen Kostensteigerung durch die Verdopplung der LKW Maut stellt Frau Barbock fest: "...das sehe ich nicht so, manche Unternehmen fangen es auch dadurch auf, dass sie sagen, wir geben es nicht weiter, weil wir dann für unsere Produkte einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil haben"
Wohlgemerkt, die Verdopplung der LKW Maut betrifft in erster Linie den Güterverkehr, Logistik und Entsorgung...
Zitat von Mendo im Beitrag #2323Es ist eine Mitteilung des BGL. Bundesverband für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung. BGL-Vorstandssprecher Dr. Dirk Engelhardt kommentiert in einer Nachricht an die Verbandsmitglieder (eben Spediteure) die Aussagen von Frau Baerbock.
Zitat von Mendo im Beitrag #2323Es ist eine Mitteilung des BGL. Bundesverband für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung. BGL-Vorstandssprecher Dr. Dirk Engelhardt kommentiert in einer Nachricht an die Verbandsmitglieder (eben Spediteure) die Aussagen von Frau Baerbock.
"Das ist die endgültige Bankrott Erklärung der Grünen. Nach Habecks Insolvenz Tipps gibt nun die Außenministerin der Wirtschaft "kluge" Ratschläge. Diese Regierung macht ideologische Politik ohne jeden Sachverstand. Mauterhöhungen wirken wie Steuererhöhungen und treffen selbstverständlich alle Bürgerinnen und Bürger!"
Den Abstimmung zur Maut-Erhöhung im Bundestag gab es doch schon im November 2022. Und ja - viele "kotzen" wegen der Mehrkosten. Aber weiter wie bisher geht einfach nicht mehr. Das es jetzt so massiv für uns alle kommt, haben wir uns selbst zuzuschreiben. Weil wir das "weiter wie immer" leider viel zu lange schon betreiben.
I imagine one of the reasons people cling to their hates so stubbornly is because they sense, once hate is gone, they will be forced to deal with pain.