Zitat von noBarbie im Beitrag #6495Schreckgespenst, mir erschließt sich nicht, dass das Strafgesetzbuch "für alle geltende Gesetze" beinhaltet, nach denen sich auch Religionsgemeinschaften zu richten haben, das Grundgesetz mit Artikel Drei dagegen nicht.
Das Grundgesetz legt die Rechte fest, die das Individuum gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.
Weder Privatpersonen noch Religionsgemeinschaften sind Träger der Hoheitsgewalt.
Und wie sortierst du da das AGG ein? Da geht es auch darum, grundgesetzlich verbriefte Rechte durchzusetzen nicht gegenüber dem Träger der Hoheitsgewalt, sondern auch gegenüber anderen Bürgern und Unternehmen.
Diese Rechte sind zwar durch das GG verbrieft, aber im täglichen Miteinander, bei Verstößen "von Mensch zu Mensch", gibt es als rechtliche Grundlage die einzelnen Gesetze: das AGG im Bereich Arbeit und öffentliches Leben, das StGB bei Straftaten (die körperliche Unversehrtheit wird ja auch vom GG garantiert, aber rechtlich geregelt werden die Einzelheiten im Strafgesetzbuch), im BGB etc. pp. Das Grundgesetz regelt nur die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Bürger und schützt sie vor Übergriffen des Staates.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6501[...]Und wie sortierst du da das AGG ein? Da geht es auch darum, grundgesetzlich verbriefte Rechte durchzusetzen nicht gegenüber dem Träger der Hoheitsgewalt, sondern auch gegenüber anderen Bürgern und Unternehmen.
Das AAG kennt aus naheligenden Gründen Ausnahmeregelungen. (§9, §20).
Ich muss nüchtern sagen, dass ich die ganze Diskussion an dieser Stelle nicht verstehe. Grundsätzlich sind Diskriminierungen auf Grund von Religion oder Weltanschauung verboten. Aber es liegt nahe, dass ich beispielsweise als Atheistin keine Stelle als Imam einklagen kann. Im orthodoxen Judentum gilt als jüdisch, wer eine jüdische Mutter hat. Da könnte man eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts wittern, aber es wäre befremdlich, wenn der Staat einer Religionsgemeinschaft vorschreiben wollte, wen sie als Mitglied betrachtet.
Wie gesagt, wenn man davon ausgehen würde, das AGG wäre ohne Ausnahme auf die Religionsgemeinschaften anwendbar, dann könnte man das Grundrecht der Glaubensfreiheit in die Tonne treten.
Es sind einfach zwei Paar Stiefel, ob man auf Glaubensfreiheit und innerreligiöser Autonomie pocht (Das ist völlig selbstverständlich das gute Recht eines jeden Bundesbürgers.), oder ob man die demokratische Grundordnung durch etwas völlig anderes ersetzen will, sei es ein Kalifat, eine Diktatur oder eine Monarchie.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6500Auch wenn maln sich nur auf diejenigen bezieht, "die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." ist das kein nennenswerter Unterschied zu christlichen Würdenträgern, die z.B. bei Kirchenasyl "die Gesetze des Christentums müssen über unseren Gesetzen stehen".
Meines Erachtens ist die Handlungsweise des Pfarrers rechtlich nicht anders zu bewerten als die Handlungsweise einer Privatperson, die jemanden in ihrer Wohnung übernachten lässt. So weit ich weiß, ist das nicht verboten.
Um als Präsidentin der EU-Kommission wiedergewählt zu werden, schließt Ursula von der Leyen eine Zusammenarbeit mit der EKR-Fraktion nicht aus, in der rechtsextreme/rechtsradikale Parteien wie Melonis Fratelli d’Italia, die polnische PiS und Reconquête in Frankreich, die le Pen rechts zu überholen versucht. Quelle
Egal, wie rechtsextrem die Steigbügelhalter:innen, Hauptsache Macht. Eine Blaupause für von der Leyens Partei für die kommenden Wahlen in Deutschland?
Wenn wir die Würde anderer Menschen nicht achten, indem wir sie gegen Geld in irgendwelche Drittstaaten weiterreichen, so wie unseren Plastikmüll, dann verletzen wir auch unsere eigene Würde.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6462Irgendwie regt mich diese Kundgebung nicht übermäßig auf.
Man weiß seit Jahren, dass es gut organisierte islamistische Influencer gibt, die online junge Leute rektrutieren, aufhetzen und im ärgsten Fall zum bewaffneten Kampf aufstacheln. Dass vor einigen Jahren eine Reihe von jugnen Menschen aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist ist, um sich der IS-Miliz anzuschließen, ist bekannt.
Wenn ein paar Hanseln im Freien herumstehen und ein Kalifat fordern, dann finde ich das, verglichen mit den anderen Aktivitäten, eher weniger bedrohlich. Ganz im Gegenteil, das kann dazu führen, dass die Problematik stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt.
vielleicht verharmlost Du das doch eine Runde?
denn, da standen nun offensichtlich ja schon mindestens 1000 Demonstranten bei dieser Kalifat-Demo:
und wenn man das in den Medien verfolgt, weiß man auch, dass Muslim-interaktiv auch das 5fache auf die Straße bringt, das also kein Einzelfall und keine Einzelaktion war.
Also, geht es schon um deutlich mehr, als nur ein paar Hansel!
von daher würde ich die TikTok - Islamisten schon auch für radikal und bedrohlich halten - Extremisten halt .... und ich pers. denke Faeser hat schon sehr recht, wenn sie auf da von Terrorpropaganda spricht und jene Demo schwer erträglich findet:
Also für mich gehörte das die Tage schon auch wirklich zu den größeren Fassungslosigkeiten und ich bin da doch erschrocken, wie offen dort ein "Kalifat" gefordert wurde und fand es auch sehr bemerkenswert, wie die Presse beschimpft - Journalisten und Politiker bedroht wurden ... prophezeit wurde, was in Zukunft dann doch hier los wäre ...
Also mich wundert es gar nicht, dass Politiker sich aktuell da doch sofort recht eindeutig positionieren und das Thema auch in allen Polit-Talk-shows präsent ist. Echt gruselig, wie dort Khola Maryam Hübsch unterwegs war und sich äußerte.
Von daher meine ich, es ist falsch und gefährlich, diese Demo so runterspielen zu wollen ...
Denn die Bilder und Reden dazu, die in der aktuellen Berichterstattung waren, waren doch wirklich schwer erträglich ... Da fand ich es schon sehr richtig und wichtig, dass Olaf Scholz sofort mit Konsequenzen und Strafverfolgung reagieren möchte!
Meinst du also wirklich, unser Bundeskanzler trat wegen "ein paar wenig bedrohlichen Hanseln und deren Bagatelle" aktuell vor die Medien ???
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6503Es sind einfach zwei Paar Stiefel, ob man auf Glaubensfreiheit und innerreligiöser Autonomie pocht (Das ist völlig selbstverständlich das gute Recht eines jeden Bundesbürgers.), oder ob man die demokratische Grundordnung durch etwas völlig anderes ersetzen will, sei es ein Kalifat, eine Diktatur oder eine Monarchie.
Ja, da stimme ich zu. Allerdings ist das auch was anderes als, dass man meint, die "Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen".
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6500Auch wenn maln sich nur auf diejenigen bezieht, "die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." ist das kein nennenswerter Unterschied zu christlichen Würdenträgern, die z.B. bei Kirchenasyl "die Gesetze des Christentums müssen über unseren Gesetzen stehen".
Meines Erachtens ist die Handlungsweise des Pfarrers rechtlich nicht anders zu bewerten als die Handlungsweise einer Privatperson, die jemanden in ihrer Wohnung übernachten lässt. So weit ich weiß, ist das nicht verboten.
Es ist nicht verboten, aber es ist ein Hinwegsetzen über geltende Gesetze, weil man religiöse Gebote höher ansiedelt.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6500Auch wenn maln sich nur auf diejenigen bezieht, "die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." ist das kein nennenswerter Unterschied zu christlichen Würdenträgern, die z.B. bei Kirchenasyl "die Gesetze des Christentums müssen über unseren Gesetzen stehen".
Meines Erachtens ist die Handlungsweise des Pfarrers rechtlich nicht anders zu bewerten als die Handlungsweise einer Privatperson, die jemanden in ihrer Wohnung übernachten lässt. So weit ich weiß, ist das nicht verboten.
Es ist nicht verboten, aber es ist ein Hinwegsetzen über geltende Gesetze, weil man religiöse Gebote höher ansiedelt.
oder vielleicht aber auch nur die sog. "Menschenrechte"?
Beim Kirchenasyl geht es doch in diesem Jahrhundert in Deutschland hauptsächlich darum Menschen zu retten, denen in ihrer Heimat dann nach Abschiebung Folter und Mord droht ... Man nimmt Asylbewerber auf und bietet ihnen Sicherheit und Schutz im kirchlichen Gebäude - Kirchenasyl hat eine lange Tradition, auch rechtlich gesehen und gehört in und zu unserer Kultur.
Es geht nicht darum, den dt. Staat herauszufordern bzw. sich politisch zu engagieren und seine eigenen religiösen Gebote höher anzusiedeln.
Es geht eher um Nächstenliebe und eben den Schutz von Mitmenschen vor Härte und Gewalt - Solidarität für bedrohte Menschen, die um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten und als Hilfe in besonderen Ausnahmesituation, also selten!
Aber: die Kirche erkennt unseren Rechtsstaat voll und ganz an und möchte keine rechtsfreien Räume schaffen und nutzt diese Form des zivilen Ungehorsams oft auch nur temporär, so dass Entscheidungen nochmals überdacht bzw. Kompromisse geschlossen werden können.
Wieso man das hier im Strang im selben Atemzug und im Zusammenhang mit "Errichtung eines Kalifats und Einführung der Scharia" diskutieren möchte, verschlägt einem schon auch fast die Sprache ... das finde ich schon sehr "daneben" angesichts dessen, was uns in einem extrem islamistisch geprägten Staat drohen könnte ... denn dort stehen die Menschenrechte und der Respekt vor dem Glaubensfreiheit ja nicht gerade hoch im Kurs!
Es ist nicht verboten, aber es ist ein Hinwegsetzen über geltende Gesetze, weil man religiöse Gebote höher ansiedelt.
oder vielleicht aber auch nur die sog. "Menschenrechte"?
Beim Kirchenasyl geht es doch in diesem Jahrhundert in Deutschland hauptsächlich darum Menschen zu retten, denen in ihrer Heimat dann nach Abschiebung Folter und Mord droht ...
Nach Auffassung des Staats droht ihne keine Folter und kein Mord, sondern sie dürfen, sollen und müssen abgeschoben werden.
ZitatEs geht nicht darum, den dt. Staat herauszufordern bzw. sich politisch zu engagieren und seine eigenen religiösen Gebote höher anzusiedeln.
Natürlich siedelt man die eigenen religiösen Gebote, z.B. der Nächstenliebe, in diesem Falle höher an als Gesetze des STaats, die eine Abschiebung der im Kirchenasyl befindlichen Menschen vorsehen.
Also kann es kein Argument gegen Muslime sein und deren Zugehörigkeit zu Deutschland, wenn es religiöse GEbote geben sollte, die unter Umständen mit hier geltenden Gesetzen kollidieren (was sie ja meistens überhaupt nicht tun).
Der Grundsatz "Kirchenrecht bricht Arbeitsrecht" gilt zumindest für die katholische Kirche immer noch. Mit Menschenrechte oder gar Nächstenliebe hört es da ganz schnell auf.
Zwingt einen aber ja, keiner sich als Arbeitgeber ausgerechnet die kath. Kirche auszusuchen, so einem deren Grundsätze nicht zusagen. Die ist ja nur ein einzelner Arbeitgeber von vielen - wenn auch ein großer.
Muss und kann also jeder für sich frei entscheiden und wählen ... und ist ein doch recht bekannter und von vielen Menschen sogar erwünschter Umstand, dass die kath. Kirche zu ihren Werten, und Normen stehen möchte - auch als Arbeitgeber.
Kann man wohl also auch positiv sehen ... in so mancher Hinsicht.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6500Auch wenn maln sich nur auf diejenigen bezieht, "die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." ist das kein nennenswerter Unterschied zu christlichen Würdenträgern, die z.B. bei Kirchenasyl "die Gesetze des Christentums müssen über unseren Gesetzen stehen".
Meines Erachtens ist die Handlungsweise des Pfarrers rechtlich nicht anders zu bewerten als die Handlungsweise einer Privatperson, die jemanden in ihrer Wohnung übernachten lässt. So weit ich weiß, ist das nicht verboten.
Es ist nicht verboten, aber es ist ein Hinwegsetzen über geltende Gesetze, [...]
Wenn eine Handlungsweise nicht verboten ist, dann stellt sie kein "Hinwegsetzen über geltende Gesetze" dar. Welche Gesetze sollten das überhaupt sein?
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6510Also kann es kein Argument gegen Muslime sein und deren Zugehörigkeit zu Deutschland, wenn es religiöse GEbote geben sollte, die unter Umständen mit hier geltenden Gesetzen kollidieren (was sie ja meistens überhaupt nicht tun).
Um nochmal auf den in Rede stehenden Satz zurückzukommen:
Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, gehört nicht zu Deutschland.
Hier nochmal das ursprüngliche Zitat, das sich auf genau diesen Satz bezog:
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6462Irgendwie regt mich diese Kundgebung nicht übermäßig auf...
mich auch nicht mehr wirklich.
Jedenfalls nicht mehr, nachdem auch die neue Formulierung im Grundsatzrogramm der CDU "Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, gehört nicht zu Deutschland." (eine Quelle für diesen Satz) so heftig kritisiert wurde. Denke ich: warum aufregen, wir wollen das doch so.
Ganz konkret: Hier geht es ganz klar, offensichtlich und dezidiert nicht um Menschen, die in einem Akt der persönlichen Gewissensentscheidung einzelne religiöse Gebote (Nächstenliebe) über bestimmte staatliche Gesetze stellen.
Hier geht es um die Ablehnung der freiheitlichen Gesellschaft als ganzer.
Natürlich gibt es ein sogenanntes kirchliches Arbeitsrecht. Erleben wir hier vor Ort gerade. Ein wirklich engangierter katholischer Pfarrer hat sich mit einer verheirateten Frau eingelassen, die Umstände kennen wir natürlich nicht. Jedenfalls wurde ihm die Sache zu heiß, er beendete die Beziehung. Die Frau war zutiefst gekränkt und meldete den Pfarrer bei der Erzdiäzöse. Schwupps, von einem Tag auf den anderen war der Pfarrer weg. Zu seinen Pflichten im kirchlichen Recht gehört nunmal der Zölibat, egal wie man das finden mag. Zivilrechtlich wäre er nicht zur Verantwortung zu ziehen gewesen, kirchenrechtlich natürlich schon.
Trotzdem, um zum Thema zurück zu kommen: hier ein Kalifat zu wünschen, halte ich schon für mehr als bedenklich. Das kann ich denken, mit Freunden bereden, aber nicht öffentlich auf der Straße propagieren. Das Kalifat würde auf jeden Fall gegen unserer freiheitliche-liberale Grundordnung verstoßen.
Von mir aus kann so ein Mensch, der das gerne hätte, in ein Land gehen, wo solche Gesetze herrschen. Viel Spaß dabei kann ich da nur wünschen!
Zitat von London im Beitrag #6512Zwingt einen aber ja, keiner sich als Arbeitgeber ausgerechnet die kath. Kirche auszusuchen, so einem deren Grundsätze nicht zusagen. Die ist ja nur ein einzelner Arbeitgeber von vielen - wenn auch ein großer.
Muss und kann also jeder für sich frei entscheiden und wählen ... und ist ein doch recht bekannter und von vielen Menschen sogar erwünschter Umstand, dass die kath. Kirche zu ihren Werten, und Normen stehen möchte - auch als Arbeitgeber.
Kann man wohl also auch positiv sehen ... in so mancher Hinsicht.
Dann aber dazu stehen, dass man mit zweierlei Maß misst: Die Kirche bzw. Christen dürfen sich im Namen der Religion über ansonsten geltendes Recht hinwegsetzen, der Islam bzw. Muslime dürfen es nicht.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6504Meines Erachtens ist die Handlungsweise des Pfarrers rechtlich nicht anders zu bewerten als die Handlungsweise einer Privatperson, die jemanden in ihrer Wohnung übernachten lässt. So weit ich weiß, ist das nicht verboten.
Es ist nicht verboten, aber es ist ein Hinwegsetzen über geltende Gesetze, [...]
Wenn eine Handlungsweise nicht verboten ist, dann stellt sie kein "Hinwegsetzen über geltende Gesetze" dar. Welche Gesetze sollten das überhaupt sein?
Da sind ein paar Bezüge durcheinander geraten:
Jemanden in seinem Haus übernachten zu lassen ist nicht verboten, denn man übertritt damit keine Gesetze. Jemandem Kirchenasyl zu gewähren, ist verboten, denn man übertritt damit Gesetze. Allerdings wird es bei der Kirche regelmäßig geduldet, dass sie bzw. ihre Vertreter in dieser Weise Gesetze brechen.
Und welche Gesetze, fragst du? Naja, die, die den Aufenthalt einer Person regeln und die z.B. eine Abschiebung anordnen.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6462Irgendwie regt mich diese Kundgebung nicht übermäßig auf...
mich auch nicht mehr wirklich.
Jedenfalls nicht mehr, nachdem auch die neue Formulierung im Grundsatzrogramm der CDU "Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, gehört nicht zu Deutschland." (eine Quelle für diesen Satz) so heftig kritisiert wurde. Denke ich: warum aufregen, wir wollen das doch so.
Ganz konkret: Hier geht es ganz klar, offensichtlich und dezidiert nicht um Menschen, die in einem Akt der persönlichen Gewissensentscheidung einzelne religiöse Gebote (Nächstenliebe) über bestimmte staatliche Gesetze stellen.
Hier geht es um die Ablehnung der freiheitlichen Gesellschaft als ganzer.
Ich bezog mich aber auf Max' Äußerung aus Beitrag #6486, wo sie schreibt: " ich stelle nicht alle Menschen muslimischen Glaubens unter Generalverdacht, sondern vertraue nur denen nicht, die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." (Hervorhebung von mir).
Und genau darauf bezog sich meine Argumentation, dass noch andere Menschen religiöse Gebote über weltliche Gesetze stellen und dennoch als zugehörig zu Deutschland betrachtet werden.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6518Ich bezog mich aber auf Max' Äußerung aus Beitrag #6486, wo sie schreibt: " ich stelle nicht alle Menschen muslimischen Glaubens unter Generalverdacht, sondern vertraue nur denen nicht, die der Meinung sind die Gesetze des Islam müssen über unseren Gesetzen stehen." (Hervorhebung von mir).
Und genau darauf bezog sich meine Argumentation, dass noch andere Menschen religiöse Gebote über weltliche Gesetze stellen und dennoch als zugehörig zu Deutschland betrachtet werden.
So, wie ich Max' Äußerung verstehe, bezieht sie sich auf Menschen, die pauschal ihre religiösen Gesetze über das geltende Recht stellen. Und nicht etwa auf Personen, die im Einzelfall einen Gewissenskonflikt haben und aufgrund ihrer ethischen Überzeugungen gegen geltendes Recht verstoßen.
Der gedachte Geistliche, der jemandem Kirchenasyl gewährt kann sich durchaus auf die Prinzipien unserer Verfassung berufen. Er sieht die Menschenwürde des Abschiebekandidaten durch das staatliche Handeln bedroht. (Ob er damit im Einzelfall Recht hat, sei dahingestellt.) Die Rechtsprechung trägt diesem Gewissenskonflikt durchaus Rechnung, meines Wissens hat es nie rechtliche Sanktionen gegen Geistliche oder Kirchengemeinden gegeben, weil sie jemandem Krichenasyl gewährt haben.
Das ist absolut nicht vergleichbar mit religiösen Extremisten, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau abschaffen oder die Todesstrafe für Homosexuelle einführen wollen, weil das ihren Werten und Normen entspricht. (Stichwort Kalifat)
Und um nicht wieder in eine Dauerschleife zu geraten: Die innerreligiösen Angelegenheiten sind wieder ein anderes Paar Stiefel. Der konservative Moslem hat jedes Recht, weibliche Vorbeter abzulehnen, und die katholische Kirche muss Frauen nicht zum Priesteramt zulassen.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6519... So, wie ich Max' Äußerung verstehe, bezieht sie sich auf Menschen, die pauschal ihre religiösen Gesetze über das geltende Recht stellen...
... so wie die Menschen, die in Hamburg für ein Kalifat, und damit ja für die Abschaffung der Demokratie demonstriert haben.
Ja, Schreckgespenst, ich denke du hast mich richtig verstanden.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6519... So, wie ich Max' Äußerung verstehe, bezieht sie sich auf Menschen, die pauschal ihre religiösen Gesetze über das geltende Recht stellen...
... so wie die Menschen, die in Hamburg für ein Kalifat, und damit ja für die Abschaffung der Demokratie demonstriert haben.
Ja, Schreckgespenst, ich denke du hast mich richtig verstanden.
Geschrieben hast du aber was anderes, allgemeineres.
Zitat von Schreckgespenst im Beitrag #6519Der gedachte Geistliche, der jemandem Kirchenasyl gewährt kann sich durchaus auf die Prinzipien unserer Verfassung berufen. Er sieht die Menschenwürde des Abschiebekandidaten durch das staatliche Handeln bedroht. (Ob er damit im Einzelfall Recht hat, sei dahingestellt.) Die Rechtsprechung trägt diesem Gewissenskonflikt durchaus Rechnung, meines Wissens hat es nie rechtliche Sanktionen gegen Geistliche oder Kirchengemeinden gegeben, weil sie jemandem Krichenasyl gewährt haben.
Naja, das könnte ja auch einfach nur zeigen, dass die Kirche in D Sonderrechte genießt, die für einen säkularen Staat IMO durchaus verwunderlich sind.
ZitatDas ist absolut nicht vergleichbar mit religiösen Extremisten, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau abschaffen oder die Todesstrafe für Homosexuelle einführen wollen, weil das ihren Werten und Normen entspricht. (Stichwort Kalifat)
Dann wäre ich dafür, auch präzise zu formulieren.
Und ja, das ist wichtig - siehe die Versuche, einem Omid Nouripour zu unterstellen, er wolle einen islamischen Gottesstaat errichten, wenn er sich zur Scharia in Deutschland äußert. https://correctiv.org/faktencheck/2022/0...ria-einfuehren/
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6521Geschrieben hast du aber was anderes, allgemeineres.
Nein. Im Kontext der Diskussion über die Demonstrationen in Hamburg war ihre Formulierung eigentlich nicht misszuverstehen. Es sei denn, man würde es unbedingt darauf anlegen, jemanden misszuverstehen. Das ist immer möglich, solange wir in einer natürlichen und nicht in einer formalen Sprache kommunizieren. Übermäßig produktiv ist es allerdings nicht.
Zitat von Max im Beitrag #6520. so wie die Menschen, die in Hamburg für ein Kalifat, und damit ja für die Abschaffung der Demokratie demonstriert haben.
Ja, Islamistische Demonstranten, die bei uns offen die Einführung eines Kalifats einfordern, üben nicht ihre Religion aus, sondern sie wollen ein Systemwechsel. Und damit sind die, die es einfordern, eindeutig extremistisch und gehören nicht zu Deutschland...
Zitat von Agathe13 im Beitrag #6521Geschrieben hast du aber was anderes, allgemeineres.
Nein.
Doch, natürlich. Sie mag etwas anderes gemeint haben, geschrieben hat sie das, was ich nun mehrfach zitiert habe und was Max auch selbst nochmal wiederholt hat.
ZitatIm Kontext der Diskussion über die Demonstrationen in Hamburg war ihre Formulierung eigentlich nicht misszuverstehen. Es sei denn, man würde es unbedingt darauf anlegen, jemanden misszuverstehen. Das ist immer möglich, solange wir in einer natürlichen und nicht in einer formalen Sprache kommunizieren. Übermäßig produktiv ist es allerdings nicht.
Oder es sei denn, man wolle anderen bewusstes Missverstehen unterstellen, denen es eigentlich aber nur um saubere Formulierungen geht.