Ja, Charlie. Ein Beispiel: Lisa Meier schließt ihre Ausbildung im Einzelhandel ab zum 31.07.23 ab und wechselt zu einem Saisonbetrieb. Vom 01.08 bis 31.10. arbeitet sie als Angestellte dort . Zum 01.11. meldet sie sich arbeitslos, nach Abgeltung von Überstunden und Urlaubsanspruch beginnt die Arbeitslosigkeit am 01.12. Sie hat einen Anspruch auf 6 Monate, die Höhe des AlGs berechnet sich nach ihrer Ausbildungsvergütung, da kommt ja der Anspruch her. Im März 24 beginnt ihr neuer Arbeitsvertrag. Im November wiederholt sich das aus dem Jahr 23- sie hat noch den Restanspruch aus der "alten Arbeitslosigkeit" und braucht ihn auf. Im Jahr 25 arbeitet sie wieder - und hat dann, zum Winter 25/26 einen neuen Anspruch erworben, bei dem dann das ALG auch höher ist. Das Gleiche gilt, wenn die nun 30jährige Lisa Meier ein Kind bekommt, Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen hat und nach Ende der Elternzeit arbeitslos wird, weil ihr AG ihr nur eine VZ Stelle anbieten kann ( darauf hat sie Anspruch) ,sie aber nur 20 Stunden arbeiten kann. Auch dann hat sie einen Anspruch. Oder Lisa Müller erkrankt schwer, das Krankengeld läuft aus und sie kann immer noch nicht wieder arbeiten, die Rentenversicherung hat aber noch nicht über eine Erwerbsminderung entschieden. Auch dann bekommt sie Arbeitslosengeld.
Zurück in die Vergangenheit: Lisa Meier macht nach dem Abitur eine Ausbildung, schließt diese im Juli ab und möchte im September des gleichen Jahres ein Studium beginnen. Meldet sie sich für den Übergang arbeitslos, bleibt der Restanspruch einige Jahre bestehen, so dass sie im Notfall darauf zurückgreifen könnte, wenn sie nach dem Studium nicht gleich eine Anstellung findet. Ist zwar nicht viel, weil auch hier die Höhe nach dem Azubi Gehalt berechnet wird. Aber die Krankenversicherung ist darin enthalten- das kann für einige wichtig sein.
Pasdedeux: Die Länge des Mindestanspruchs varriert, hängt davon ab, wie lange jemand vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet hat und wie alt die Person ist. Ab 60 gibt's ab jeden Fall "Verlängerung", ab 55 glaube ich auch (bin aber nicht sicher. 55Jährige vermitteln sich genauso leicht wie Jüngere, wenn das Problem nicht in der Person des Arbeitslosen liegt.)
Zitat von Frau S im Beitrag #3803Da ist überhaupt nichts angedeutet, da ist ein persönlicher Eindruck geschildert. Aber wenn du dich angesprochen fühlst. 🤷
Dann schreib das doch bitte auch so, und bitte adressiert: "XY, ich finde deinen Diskussionsstil unangenehm" und nicht pauschal "Der Diskussionsstil einiger hier ist unangenehm" Letzteres ist eine allgemeine Aussage mit allgemeinem Anspruch, weil nicht erkennbar ist dass es eben nur deine persönliche Sichtweise ist. Als wäre gegen irgendwelche Etikette verstossen worden und man weiß noch nicht einmal wer und warum. Ein Argument wäre auch schön - warum empfindest du das so?
Ich unterstelle dir keine Absicht, es ist nur eine Rückmeldung. Und so etwas könntest du auch machen, das ist keine Userthematisierung sondern eine Kritik.
P.S.: den Beitrag von dir, den ich hier zitiere, finde ich auch unangenehm. Das ist für mich Stichelei ohne Wert ("Aber wenn du dich angesprochen fühlst.") die mit der eigentlichen Diskussion nichts zu tun hat - darum: unangenehm.
Das Pauschalurteil, dass Selbständige nicht in die Sozialversicherung einzahlen, lasse ich nicht so stehen. Ich bin freiwillig (!) in der gesetzlichen KV und RV und zahle da hohe Beiträge.
Zitat von luciernago im Beitrag #37784 Monate bezahlte Freizeit sind ja herrlich! Schön, dass ich das mitfinanzieren darf.
Luci, es macht mich fassungslos, dass du Menschen, die in Sommer Überstunden kloppen müssen, das vermutlich für wenig mehr als Mindestlohn, um im Winter, ob sie wollen oder nicht, arbeitslos zu sein, beneidest, das hätte ich nicht von dir gedacht. Aber wir könnten alle etwas dagegen tun, dass die Menschen, die an der Nord- und Ostsee in der Gastronomie arbeiten, im Winter arbeitslos werden, nämlich mehr im Winter an der See Urlaub machen. Komischerweise wollen das aber auch wieder viele nicht. Und man hört immer davon, dass es in dieser Sparte Arbeitskräftemangel gibt, was auch seltsam ist, wo doch die Arbeitsbedingungen so beneidenswert sind.
Und da du Fliesenleger und Pflegerinnen erwähnst: die Pflegerinnen, die ich kenne, sind sehr froh, einen unbefristeten Vertrag zu haben und damit ein gesichertes Einkommen und nicht vier Monate im Jahr von 2/3 des regulären Gehalts leben zu müssen, so lustig finden das die meisten Menschen nämlich nicht.
Virginia, Gisèle, Collien, danke für euren Mut! 🌹
************************************ Moderatorin in der Pandemie und Politik, bei der Nachhaltigkeit, beim Sozialen Engagement und den Festen, bei Klatsch & Tratsch, im Persönlichkeits-, Erziehungs-, Baby-, Familien- und Trauerforum, im Glücklicher leben, bei den Angehörigen, in der allg. Gesundheit, der Kindergesundheit und bei den Krebserkrankungen, in den Krisenbeziehungen, bei den Hobbies, der Photographie und bei den besonderen Ernährungsformen.
Zitat von luciernago im Beitrag #3805Das Pauschalurteil, dass Selbständige nicht in die Sozialversicherung einzahlen, lasse ich nicht so stehen. Ich bin freiwillig (!) in der gesetzlichen KV und RV und zahle da hohe Beiträge.
Es geht um die Arbeitslosenversicherung.
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Eben. Und die Arbeitslosenversicherung zahlen Selbstständige nicht ein- daraus wird aber das Arbeitslosengeld bezahlt. Und bevor die Nachfrage kommt: Die Agentur für Arbeit zahlt auch die anderen Beiträge des Arbeitslosen für die Sozialversicherungen (RV, PV, KV)
BBlueVelvet- die "Zugvögelei" hat extrem abgenommen. In früheren Jahren waren das hauptsächlich junge Leute, direkt nach der Ausbildung oder so. Es gibt aber schon lange viel zu wenig Azubis im Bereich Gastronomie/Hotellerie, seit der Pandemie noch weniger, weshalb der gesamte Betrieb überwiegend mit EU Bürgern aus Ost- und Südeuropa läuft bzw mit Migranten aller möglichen Herkunftsländer. Die erste Gruppe fährt im Winter nach Hause- wer will es ihnen verdenken- die zweite Gruppe darf nicht. Wer eine entsprechende Ausbildung hat und weiterkommen möchte, besucht im Winter berufsbezogene Weiterbildungen ( das fördert die BA auch) über die DeHoGa oder an der hiesigen Hotelfachschule . Wer "mal raus will" heuert im Winter bei den diversen Kreuzfahrtschiffen an. Die machen in der Regel ziemlich kurze Kontrakte, unter 3 Monate. Da diese Schiffe meist unter "fremder Flagge" fahren ( Italien, Malta) behält man seine Sozialversicherungen ,bekommt aber aufgrund der geringeren Besteuerung deutlich mehr Netto heraus als in den Alpenregionen.
Die Beiträge für die Sozialversicherung/Rentenversicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen sowohl bei Selbstständigen als auch bei Arbeitnehmern. Und wie bereits erwähnt, Luciernago, du zahlst nicht einen Cent in die Arbeitslosenversicherung.
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Und was die Fliesenleger und andere Handwerker angeht: Der eine oder oder andere hat es vielleicht gestern in Nachrichten gehört- was es an der Ostseeküste und in Schleswig-Holstein zu viel gab, nämlich Wasser, hatten wir an der Nordsee zu wenig. Eine Fähre von Langeoog fuhr sich auf dem Weg nach Bensersiel fest und musste bis kurz vor Mitternacht auf Hochwasser warten. Mit an Bord ausser Touristen auch diverse Handwerker. Die dürfen nämlich erst seit Beginn Oktober wieder auf den Inseln arbeiten- während der Hochsaison herrscht auf den Inseln "Ruhe". Es sei, irgendwas ist kaputt. Aber: Damit die Touristen nicht gestört werden, darf in der Hochsaison nicht gebaut werden. Die sind dann ,wenn der AG sich auf die Arbeit auf den Inseln spezialisiert hat, im Sommer arbeitslos:) Aber im Handwerk herrscht genau so Mangel wie in anderen Berufen.
Da es kein Problem als Handwerker auf dem Festland zu Arbeit zu finden muß das Arbeitslosengeld eben gekürzt werden sollte der Handwerker sich weigern dort zu arbeiten.
Und für den Betrieb wäre es angebracht sich zu entspezialisieren.
Auffällig, dass Menschen, die immer alles besser wissen, es nie besser machen.
Gewagte Einstellung für eine Userin aus Berlin- wo die Arbeitslosenquote mit über 9 Prozent um einiges höher ist als in meinem Kreis, der zwischen 4,8 und 5,6 aufweist, je nach Jahreszeit.
ALG wird nicht gekürzt, das sieht das Gesetz nicht vor. Du verwechselst das mit Bürgergeld. Im Bereich SGBIII kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sperrzeit verhängt werden- welche das sind, ist genau geregelt. Und auch, wann eine angebotene Stelle abgelehnt werden kann. Darauf wird schon geachtet, keine Sorge. Allerdings: Die wenigsten AG stellen jemanden ein, der klar sagt: Ich habe den Arbeitsvertrag bei Firma XY schon unterschrieben. Ich kann also höchstens für ...Wochen/Monate bei Ihnen arbeiten. Daher ist die ganze Diskussion hier sinnlos.
@SASAPI Dass in der Hochsaison auf den Inseln nicht gebaut werden darf, scheint „neu“ zu sein, auf Sylt war es bei einigen unserer Aufenthalte nicht so. Einmal gab uns unsere Vermieterin sogar „Lärmrabatt“, weil auf dem Nachbargrundstück täglich ab 6 Uhr früh z. B. Fliesen geschnitten wurden. Ich war dann auch in der Gemeindeverwaltung und da hieß es, dass man da leider nichts machen könne, das seien die Vorschriften in Schleswig-Holstein. Ist allerdings schon ein paar Jahr her.
Hör auf, dich Menschen zu erklären, die sich bereits entschieden haben, dich falsch zu verstehen.
Auf Langeoog fällt der jährliche "Baustopp" unter die Lärmschutzverordnung der Inselgemeinde. Die Kurverwaltung setzt den jährlichen Termin fest - in der Regel dieser im Juni und endet im Oktober. Die ostfriesischen Inseln gehören zu Niedersachsen.
Feuervogel- du kannst gerne glauben, was Du möchtest. Die Praxis sieht anders aus. Und es gibt keinerlei Bestrebungen, das SGBIII zu ändern- warum auch?
Zitat von Frau S im Beitrag #3803Da ist überhaupt nichts angedeutet, da ist ein persönlicher Eindruck geschildert. Aber wenn du dich angesprochen fühlst. 🤷
Dann schreib das doch bitte auch so, und bitte adressiert: "XY, ich finde deinen Diskussionsstil unangenehm" und nicht pauschal "Der Diskussionsstil einiger hier ist unangenehm" Letzteres ist eine allgemeine Aussage mit allgemeinem Anspruch, weil nicht erkennbar ist dass es eben nur deine persönliche Sichtweise ist. Als wäre gegen irgendwelche Etikette verstossen worden und man weiß noch nicht einmal wer und warum. Ein Argument wäre auch schön - warum empfindest du das so?
Ich unterstelle dir keine Absicht, es ist nur eine Rückmeldung. Und so etwas könntest du auch machen, das ist keine Userthematisierung sondern eine Kritik.
P.S.: den Beitrag von dir, den ich hier zitiere, finde ich auch unangenehm. Das ist für mich Stichelei ohne Wert ("Aber wenn du dich angesprochen fühlst.") die mit der eigentlichen Diskussion nichts zu tun hat - darum: unangenehm.
Genau das! 👍
Mein Psychologe meinte, ich solle spazierengehen, wenn ich wütend bin. Langer Rede kurzer Sinn: ich bin jetzt in Italien.
War irgendwie zu erwarten, aber dennoch. Ich hörte in der Tagesschau gerade den Grünen, der meinte, "rassistisch geführter Wahlkampf, der auch noch so belohnt wurde, besorge ihn sehr"
Eine reine Sündenbock Wahl, die Asylanten sind an allem schuld. Dabei wäre es so wichtig jetzt dringende Probleme, wie Umweltschutz und Gesundheitssystem anzugehen. Es ist zum Heulen.