Es gibt übrigens ein Pflegehotel im Sauerland, wo pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen können, den zu pflegenden Angehörigen aber mitnehmen können. Dort wird dann für diesen und den pflegenden Angehörigen gesorgt. Ich lass mal ein paar Infos da:
Das ist ja mal eine gute Idee! Danke für den Tip, @BBlueVelvet . Ich finde das total gut, weil man so auch ein Auge auf den Angehörigen hat. Stelle ich mir leichter vor, als Kurzzeitpflege und woanders im Urlaub zu sein.
Nicht dass wir es bräuchten, mir würde es schon reichen, wenn meine Schwiegermutter bald eine Wohnung im betreuten Wohnen bekäme, aber bevor sie da jetzt die Warteliste erstürmt ist alles andere viel wahrscheinlicher. Und bei allen anderen war sie ja noch nicht soweit, hahaha.
Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.
„Einmal trafen sie eine Krähe. "Vögel sind nicht dumm", sagte der kleine Bär und er fragte die Krähe nach dem Weg."Welchen Weg?", fragte die Krähe. "Es gibt hundert und tausend Wege." (Zitat aus"Oh, wie schön ist Panama“ von Janosch)
Ich muss mal bei euch reinspringen, aus gegebenem Anlass.
Meine Schwiegermutter hat in den letzten Wochen massiv abgebaut und kann nun, nach dem letzten KH-Aufenthalt (bei dem es wirklich ganz schlecht aussah zwischenzeitlich) nicht mehr nach Hause. Sie bekommt nun aller Voraussicht nach Pflegegrad 5.
Der Sozialdienst des KH hat geschafft, einen Pflegeplatz zu finden, sie soll kurzfristig vermutlich morgen bereits dorthin verlegt werden.
Wir sind gerade etwas verwirrt, was Organisation und auch die finanzielle Seite angeht.
Dass sie zumindestens für eine Weile stationär bleiben muss, steht völlig außer Frage. Was habt Ihr für Erfahrungen mit den Verträgen von Pflegeeinrichtungen? Kann man da auch relativ kurzfristig wieder "raus", sollte der Zustand sich bessern oder zumindest stabilisieren? Denn eigentlich möchte sie nicht ins Heim, wir haben das zunächst jetzt als Übergangslösung deklariert. Zumal das Heim von der eigenen Wohnung, wo der Partner lebt, recht weit weg ist und wir weiter in der Nähe suchen.
Der Eigenanteil liegt bei etwa 3000 Euro. Ich verstehe es so, dass ein Teil noch von der Pflegekasse übernommen wird (im ersten Jahr 15%), dann die Rente einfließt, und dann das Vermögen aufgebraucht werden muss. Es gibt ja einen Ehepartner, ich nehme mal an, dass deshalb das Vermögen nur hälftig aufgebraucht wird? In unserem Fall muss dafür eine Ferienwohnung veräußert werden, das dauert natürlich auch ein wenig, ich hoffe, wir können überbrücken. Wenn das Vermögen weg ist, springt nach meinem Verständnis das Sozialamt ein, das dann wiederum voraussichtlich auf uns zukommen wird, aber das ist nochmal ein anderes Thema, weswegen ich bereits bei einer Anwältin war, um zu verstehen, was da auf uns zukommen kann.
Mich würde interessieren, wie das bei euch lief oder läuft und ob ich irgendwas falsch verstanden habe vom grundsätzlichen Vorgehen her, was die Bezahlung angeht. Ehrlich gesagt haben wir etwas Sorge, dass meine Schwiegereltern sich aufgrund der Kosten doch gegen die stationäre Unterbringung entscheiden, das wäre aus unserer Sicht nicht gut.
Wenn ich es richtig verstehe, käme jetzt zuerst Kurzzeitpflege. Das wird bei der KK beantragt, ist ein festgesetzter Betrag und bedeutet ein stationärer Aufenthalt von ca 20 Tagen- hängt von den Sätzen der Heime ab.
Die Zeit kann a- zum Aufbauen genommen werden oder b- zur Vorbereitung für den dauerhaften stationären Aufenthalt- dann erst kommt der Eigenanteil zum Tragen.
Diese 15% der Pflegekasse beziehen sich nur auf einen Teil des Eigenanteils- nicht auf den Gesamtbetrag. Es handelt sich also nicht um viel Geld.
Und ja- sollte kein Geld mehr da sein und die Rente reicht nicht, springt das Sozialamt ein. Die Vermögensverhältnisse werden bei der Aufnahme angesprochen und abgefragt- auch, weil es doch oft vorkommt, dass das Sozialamt einspringen muss.
Achso- und Rausholen kann man jeden immer! Beim stationären Vertrag würde man kündigen- man kann ja auch AHe wechseln. Und wenn du den Angehörigen HEUTE rausholen willst- machst du das! Du kannst zum Aufenthalt nicht gezwungen werden.
Ist denn der Pflegeplatz ein Kurzpflegeplatz? Der steht dann sowieso nur begrenzt (meist 4 Wochen) zur Verfügung. Sie kann dann nach Bedarf meist von dort ins reguläre Pflegeheim wechseln.
Meine Schwiegermutter hatte so eine Kurzzeitpflege für 3 Wochen und war dann wieder zu Hause.
Menschen können nicht irgendein Leben führen, sondern nur ihr eigenes. Remo Largo
Das wissen wir alles noch gar nicht, die Dame ruft uns zurück. Guter Punkt... Ich nehme aber eher an, dass es ein "echter" Platz ist, weil die Ärzte meinten, dass sie nicht mehr nach Hause kann
Edit, danke für die Info zur Kurzzeitpflege. Das wäre natürlich grundsätzlich dann erstmal sinnvoll, ich geb das an meinen Mann weiter.
Noch ein Edit, naja, wenn die Eigenleistung etwa 3000 Euro beträgt, ist das ja das, was wir zusammenkratzen müssen. 15% davon sind immerhin 450 Euro, Damir bleiben also noch 2550, die "irgendwo" herkommen müssen
Wenn die Ärzte bestimmen, dass sie nicht mehr nach Hause kann, kann sie das nicht einfach machen. Bei meinem Schwiegervater war das so und wir mussten einen Nachweis über seine Versorgung bringen. Pflegegrad 5 finde ich zu hoch um dauerhaft zuhause zu leben.
——————————————————————————————————— Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. (Jean Anouilh)
Naja, man kann niemanden zwingen - sie haben länger auf sie eingeredet und dann meinen Mann gebeten, mit ihr zu sprechen. Er hat sie dann überzeugt. Sie kann aber in der Tat keinesfalls nach Hause, ihr Mann ist fast 80 und ebenfalls schwer krank. Zudem ist sie sehr schwer.
@Convallaria, ich vermute, die 3.000 Euro sind wirklich der Eigenanteil, also das, was sie dazu bezahlen muss, alles andere wäre eher ungewöhnlich günstig. Aber nicht unmöglich.
Ja, es ist so, dass bis auf 10.000 Euro (pro Ehepartner) das vorhandene Vermögen aufgebraucht werden muss und leider ist es nicht so, dass es nur das hälftige Vermögen betrifft. Das Vermögen beider Eheleute muss eingesetzt werden, ebenso die Einkünfte von beiden. Dem in der Wohnung verbleibenden Ehepartner (oder Lebensgefährten) verbleibt ein Selbstbehalt, den das Sozialamt ab dem Punkt berechnet, ab dem es einspringen muss.
Es gibt eine gute Broschüre der Verbraucherzentrale, die ich dir hier verlinke
Zitat von Convallaria im Beitrag #4960 Noch ein Edit, naja, wenn die Eigenleistung etwa 3000 Euro beträgt, ist das ja das, was wir zusammenkratzen müssen. 15% davon sind immerhin 450 Euro, Damir bleiben also noch 2550, die "irgendwo" herkommen müssen
Nein- diese 15% beziehen sich nicht auf den Gesamtbetrag! Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen und einer davon wird von der KK zusätzlich gesponsort. Also Vorsicht! Bei meinem Vater war es so, dass bei ihm diese 15% einen Wert von ca 220,-€ hatten - sein Eigenanteil lag immer noch bei 3.300€. Jetzt nach 1 Jahr, liegt der Abzug bei 30%- jetzt zahlt er ca 3100,- Eigenanteil.
Zitat von Convallaria im Beitrag #4960 Damir bleiben also noch 2550, die "irgendwo" herkommen müssen
Rente, Vermögenswerte. Wenn das nicht reicht, füllt das Sozialamt auf.
Für umfassende Infos- schau, wo es bei euch einen Pflegestützpunkt gibt- die gibt es in allen Kreisen. Die haben immens Wissen, geben das gerne weiter und so kannst du dich breit informieren. Kann ich sehr empfehlen.
Zitat von Convallaria im Beitrag #4960 … Noch ein Edit, naja, wenn die Eigenleistung etwa 3000 Euro beträgt, ist das ja das, was wir zusammenkratzen müssen. 15% davon sind immerhin 450 Euro, Damir bleiben also noch 2550, die "irgendwo" herkommen müssen
Mal zu den 15%: Die 15 % Zuzahlung im Pflegeheim sind der gestaffelte Zuschuss der Pflegekasse für den pflegebedingten (ist bei euch gegeben) Eigenanteil im ersten Jahr des Aufenthalts, der mit der Dauer steigt: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr, um die finanzielle Belastung zu senken. Dieser Zuschuss gilt nur für die Pflegekosten, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die weiterhin selbst getragen werden müssen.
Ich würde mal auf der webpage des Altenheims schauen, oft sind die Kosten da genau aufgelistet und man muss die 15% nicht rausrechnen, weil das auch ziemlich kompliziert wäre, wenn man im Thema nicht drin ist. Hier mal ein Beispiel eines Altenheims der Caritas in meiner Nähe und nein, das ist keine schicke Residenz, sondern ein ganz normales Altenheim in einem älteren Gebäude:
IMG_7532.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
Und es geschah also, dass zu jener Zeit die Töchter und Söhne an ihre Geburtsstätten zurückkehrten, um die IT Probleme ihrer Eltern zu lösen.
Ah, danke, das hatte ich dann falsch verstanden. Auf der HP steht nur der Eigenanteil, keine Aufschlüsselung. Aber das werden wir ja besprechen können.
Edit, Kenzia, danke für den Tip mit dem Pflegestützpunkt, da suche ich direkt mal.
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #4966 der gestaffelte Zuschuss der Pflegekasse für den pflegebedingten (ist bei euch gegeben) Eigenanteil im ersten Jahr des Aufenthalts, der mit der Dauer steigt: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr, um die finanzielle Belastung zu senken. Dieser Zuschuss gilt nur für die Pflegekosten, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die weiterhin selbst getragen werden müssen.
Danke- ich hab jetzt hier schon in meinen Unterlagen gesucht und einfach nicht DEN Brief dazu gefunden.
Noch ein Rat: sollten deine Eltern noch keinen Bestattungsvorsorgevertrag haben, sollten sie ihn vielleicht noch abschließen, bevor ein Antrag beim Sozialamt auf „Hilfe zur stationären Pflege“ (so nennt sich das) gestellt wird. Dann zählen diese Kosten nämlich nicht zu den 10.000 Euro, die jeder behalten darf. Ich zitiere mal aus der Broschüre der Verbraucherzentrale
Unter bestimmten Umständen darf auch Vermögen ausgeschlossen sein, das für Begräbnis und Grabpflege angespart wurde. Dazu gehören auch eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/ 9b SO 9/ 06 R). Der Vermögensbetrag muss jedoch angemessen sein. Was das konkret bedeutet, wird von Fall zu Fall entschieden. Wichtig ist jedoch, dass das Vermögen zweckgebunden angelegt ist und nicht etwa spontan für andere Dinge eingesetzt werden kann. Diese Zweckbindung ist in der Praxis häufig ein großes Problem.
Und es geschah also, dass zu jener Zeit die Töchter und Söhne an ihre Geburtsstätten zurückkehrten, um die IT Probleme ihrer Eltern zu lösen.
Danke dir! Das ist momentan insgesamt ein etwas zweischneidiges Schwert, wenn ich ehrlich sein soll. Wenn meine Schwiegereltern nicht mehr zahlen können, müssen wir ran. Insofern ist vieles auch einfach rechte Tasche, linke Tasche. Aber trotzdem danke für den Tip, die Frage ist natürlich auch, was unterm Strich dann am sinnvollsten ist.
Zitat von Convallaria im Beitrag #4972Danke dir! Das ist momentan insgesamt ein etwas zweischneidiges Schwert, wenn ich ehrlich sein soll. Wenn meine Schwiegereltern nicht mehr zahlen können, müssen wir ran. Insofern ist vieles auch einfach rechte Tasche, linke Tasche. Aber trotzdem danke für den Tip, die Frage ist natürlich auch, was unterm Strich dann am sinnvollsten ist.
Die Bestattungsvorsorge- haben wir auch gemacht- bedeutet, dass du den gesamten Beerdigungsbetrag auf ein Treuhandkonto legst. Deshalb kommt keiner mehr an das Geld und es wird nicht vom AH eingefordert.
Dennoch muss man den Betrag- der locker 3000,-€ kostet (kommt drauf an, was man möchte) auch bezahlen. Er muss also jetzt vorhanden sein. Ansonsten zahlen halt am Ende die Erben die Beerdigung, wenn kein Geld mehr da ist.
Ich finde, das ist eine gute Idee und wenn noch Geld da ist- das zu machen. Auch ist damit vieles geklärt, was am Tag X dann nicht mehr entschieden werden muss.
Ja, den letzten Punkt finde ich auch wichtig. Wir hatten das damals bei meiner Oma auch gemacht, da war alles geklärt und meine traurige Mutter musste sich nicht mehr um viel kümmern.
Sobald die FeWo veräußert ist, wird Geld dafür da sein, das sollten wir in der Tat machen, falls sie sich drauf einlassen.
Übrigens ist nicht gesagt, dass man bei einem Einkommen von über 100.000 Euro den gesamten Restbetrag der Pflegeheimkosten bezahlen muss, das ist immer eine Einzelfallberechnung, bei der es Freibeträge gibt und auch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern angerechnet werden: https://www.finanztip.de/elternunterhalt/