So kompliziert ist es gar nicht. Es gibt einen individuellen Grundstücks"wert". Dann die Grundsteuermesszahl, die sorgt dafür, dass Grundstücke unterschiedlich besteuert werden können - also werden z.B. unbebaute Grundstücke stärker besteuert als bebaute. Diesen "Korrekturfaktor" finde ich grundsätzlich sinnvoll. Es gibt ihn heute schon, und er wird ab 2025 nicht nur niedriger, sondenr auch einfacher.
Als dritten Faktor gibt es dann den Hebesatz, den legt die Gemeinde fest, je nachdem, wie klamm sie ist. Finde ich auch ok, irgendwo muss meine Gemeinde ja das Geld herbekommen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Es kann natürlich sein, dass unsere Bescheide unterschiedlich sind. Ich wohne in Niedersachsen, dort gilt nicht das Bundesmodell, sondenr ein "Flächen-Lage-Modell". Für das Grundstück und das Gebäude werden getrennt sogenannte Äquivalenzbeträge ermittelt. und nur diese stehen im Bescheid. Die muss man dann mit der neuen Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz multiplizieren. Wenn sich der Hebesatz nicht nächstes Jahr exorbitant erhöht, zahl ich künftig sogar weniger Grundsteuer (und ich zahle ohnehin schon wenig).
Bei Wohnungen keine Ahnung. Ich würde vermuten, dass der Wert für das Grundstück in irgendeiner Art auf die Wohneinheiten aufgeteilt wird. Aber vom Grundsatz her ist die Berechnung überall gleich - es wird die Immobilie bewertet, dieser Wert müsste im Bescheid stehen. Der wird dann mit Grundsteuermesszahl und Hebesatz multipliziert...