Mein Mann hat im Krankenhaus ein Telefon "gekauft". Ausgestrahlt wird eine ganz normale Ortsfetsnetztelefonnummer.
Im Vertrag steht, dass man über eine 1805-Nummer anrufen muss.
Es klappt aber auch mit der Ortsfestnetztelefonnummer.
Muss ich jetzt mit den Kosten für die 1805-Nummer rechnen, obwohl ich eine Ortsfestnetztelefonnummer gewählt habe?
Weiß das jemand etwas?
Vielen Dank!
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Puhh, rechnen kannst du mit allem aber gesetzlich ist es so, das derjenige der eine Festnetznummer anruft auch nur die Festnetznummer bezahlt.
Anders hingegen sieht es bei deinem Mann aus. Es kann gut sein, das sein Guthaben dann abgezogen wird weil er sich trotz Vertrag 1805 die Festnetznummer weiter gibt.
Das würde gesetzlich nämlich in Ordnung sein, wenn sie dann für eingehende Gespräch die Gebühr ihm Anlässen oder auch die Telefonkarte komplett entziehen (Vertragsbruch)